Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des U21-Abos sind alle Personen bis voll- endetem 21. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Bei Minderjährigen ist der Antrag auf ein U21-Abo deutlich les- bar und in Druckschrift vom gesetzlichen Vertreter zu unter- schreiben. U21-Abonnements berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes. Das Abonne- ment ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gültig. U21-Abonnements werden personengebunden ausgegeben. Sie sind nicht übertragbar. Eine Mitnahmeregelung besteht nicht.
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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des U21-Abos sind alle Personen bis voll- endetem 21. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Bei Minderjährigen ist der Antrag auf ein U21-Abo deutlich les- bar und in Druckschrift vom gesetzlichen Vertreter zu unter- schreiben. U21-Abonnements berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes. Das Abonne- ment ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gültig. U21-Abonnements werden personengebunden ausgegeben. Sie sind nicht übertragbar. Eine Mitnahmeregelung besteht nicht. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.
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