Berechtigtenkreis. 4.1 Zur Abnahme des Semestertickets Schleswig-Holstein sind grundsätzlich alle Studierenden berechtigt und verpflichtet, die an einer teilnehmenden Hoch- schule ordentlich immatrikuliert sind. Voraussetzung ist, dass die Studieren- den die nach der Beitragssatzung zu entrichtenden Beiträge, einschließlich der auf das Semesterticket Schleswig-Holstein entfallenden Beiträge, vollstän- dig gezahlt haben. 4.2 Ausgenommen sind Personengruppen, die nach Maßgabe der regionalen Se- mesterticket-Vereinbarung der jeweiligen Hochschule vom Berechtigtenkreis ausgenommen sind. 4.3 Weitere Personen können sich nach Maßgabe der regionalen Semesterticket- Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim Allgemeinen Studie- rendenausschuss (AStA) der Hochschule, den Beitrag zum regionalen Semes- terticket rückerstatten lassen. Dieser Antrag gilt gleichzeitig für die Rücker- stattung des Beitrags zum Semesterticket Schleswig-Holstein. Eine Bearbei- tungsgebühr wird nicht erhoben. Der Studierende wird in eine Sperrliste auf- genommen. 4.4 Studierende, die sich im Rahmen von Austauschprogrammen, Seminaren und Kursen offiziell, aber befristet, an einer Hochschule nach Nr. 1 aufhalten, oh- ne immatrikuliert zu sein, können nach Maßgabe der regionalen Semesterti- cket-Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim AStA der Hoch- schule das regionale Semesterticket erwerben. Damit sind sie gleichzeitig zum Erwerb des Semestertickets Schleswig-Holstein verpflichtet. Für das Se- mesterticket Schleswig-Holstein ist der Fahrpreis nach Nr. 6 zu zahlen.
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Samples: Semesterticket Schleswig Holstein, Semesterticket Schleswig Holstein
Berechtigtenkreis. 4.1 Zur Abnahme des Semestertickets Schleswig-Holstein sind grundsätzlich alle Studierenden berechtigt und verpflichtet, die an einer teilnehmenden Hoch- schule ordentlich immatrikuliert sind. Voraussetzung ist, dass die Studieren- den die nach der Beitragssatzung zu entrichtenden Beiträge, einschließlich der auf das Semesterticket Schleswig-Holstein entfallenden Beiträge, vollstän- dig gezahlt haben. 4.2 Ausgenommen sind Personengruppen, die nach Maßgabe der regionalen Se- mesterticket-Vereinbarung der jeweiligen Hochschule vom Berechtigtenkreis ausgenommen sind.
4.3 Weitere Personen können sich nach Maßgabe der regionalen Semesterticket- Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim Allgemeinen Studie- rendenausschuss (AStA) der Hochschule, den Beitrag zum regionalen Semes- terticket rückerstatten lassen. Dieser Antrag gilt gleichzeitig für die Rücker- stattung des Beitrags zum Semesterticket Schleswig-Holstein. Eine Bearbei- tungsgebühr wird nicht erhoben. Der Studierende wird in eine Sperrliste auf- genommen. 4.4 Studierende, die sich im Rahmen von Austauschprogrammen, Seminaren und Kursen offiziell, aber befristet, an einer Hochschule nach Nr. 1 aufhalten, oh- ne ohne immatrikuliert zu sein, können nach Maßgabe der regionalen Semesterti- cket-Semesterticket- Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim AStA der Hoch- schule Hochschule das regionale Semesterticket erwerben. Damit sind sie gleichzeitig zum Erwerb des Semestertickets Schleswig-Holstein verpflichtet. Für das Se- mesterticket Schleswig-Semesterticket Schleswig- Holstein ist der Fahrpreis nach Nr. 6 zu zahlen.
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Berechtigtenkreis. 4.1 Zur Abnahme des Semestertickets Schleswig-Holstein sind grundsätzlich alle Studierenden berechtigt und verpflichtet, die an einer teilnehmenden Hoch- schule ordentlich immatrikuliert sind. Voraussetzung ist, dass die Studieren- den die nach der Beitragssatzung zu entrichtenden Beiträge, einschließlich der auf das Semesterticket Schleswig-Holstein entfallenden Beiträge, vollstän- dig gezahlt haben. 4.2 Ausgenommen sind Personengruppen, die nach Maßgabe der regionalen Se- mesterticket-Vereinbarung der jeweiligen Hochschule vom Berechtigtenkreis ausgenommen sind.
4.3 . 4.H Weitere Personen können sich nach Maßgabe der regionalen Semesterticket- Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim Allgemeinen Studie- rendenausschuss (AStA) der Hochschule, den Beitrag zum regionalen Semes- terticket rückerstatten lassen. Dieser Antrag gilt gleichzeitig für die Rücker- stattung des Beitrags zum Semesterticket Schleswig-Holstein. Eine Bearbei- tungsgebühr wird nicht erhoben. Der Studierende wird in eine Sperrliste auf- genommen. 4.4 Studierende, die sich im Rahmen von Austauschprogrammen, Seminaren und Kursen offiziell, aber befristet, an einer Hochschule nach Nr. 1 aufhalten, oh- ne ohne immatrikuliert zu sein, können nach Maßgabe der regionalen Semesterti- cket-Semesterticket- Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim AStA der Hoch- schule Hochschule das regionale Semesterticket erwerben. Damit sind sie gleichzeitig zum Erwerb des Semestertickets Schleswig-Holstein verpflichtet. Für das Se- mesterticket Schleswig-Semesterticket Schleswig- Holstein ist der Fahrpreis nach Nr. 6 zu zahlen.
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