Common use of Berücksichtigung von durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht erbrachten Leistungen Clause in Contracts

Berücksichtigung von durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht erbrachten Leistungen. 5.1 Sofern die versicherte Person von der Möglichkeit Gebrauch macht, in der GKV einen Selbstbehalt zur Beitragsreduzierung zu wählen, gilt dieser Selbstbehalt als Leistung der GKV. 5.2 Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z. B. weil ein Zahnarzt ohne Kassen- zulassung gewählt wurde oder eine Behandlung im Ausland erfolgte), werden bei der Berechnung der Leistungshöhe − bei Zahnbehandlung nach Ziffer 2.1 die Leistungen, die die GKV bei Inanspruchnahme erbracht hätte, − bei Zahnersatz nach Ziffer 2.2 pauschal 35% der erstattungsfähigen Aufwendungen als Leistung der GKV angenommen.

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Samples: Zahnzusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung

Berücksichtigung von durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht erbrachten Leistungen. 5.1 6.1 Sofern die versicherte Person von der Möglichkeit Gebrauch macht, in der GKV einen Selbstbehalt zur Beitragsreduzierung zu wählen, gilt dieser Selbstbehalt als Leistung der GKV. 5.2 6.2 Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z. B. weil ein Zahnarzt ohne Kassen- zulassung Kassenzulassung gewählt wurde oder eine Behandlung im Ausland erfolgte), werden bei der Berechnung der Leistungshöhe - bei Zahnbehandlung nach Ziffer 2.1 die Leistungen, die die GKV bei Inanspruchnahme erbracht hätte, - bei Zahnersatz nach Ziffer 2.2 oder einer kieferorthopädischen Behandlung nach Ziffer 2.3 pauschal 3535 % der erstattungsfähigen Aufwendungen als Leistung der GKV angenommen.

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Samples: Zahnzusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung

Berücksichtigung von durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht erbrachten Leistungen. 5.1 Sofern die versicherte Person von der Möglichkeit Gebrauch macht, in der GKV einen Selbstbehalt zur Beitragsreduzierung zu wählen, gilt dieser Selbstbehalt als Leistung der GKV. 5.2 Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z. B. weil ein Zahnarzt ohne Kassen- zulassung Kassenzulassung gewählt wurde oder eine Behandlung im Ausland erfolgte), werden bei der Berechnung der Leistungshöhe − bei Zahnbehandlung nach Ziffer 2.1 die Leistungen, die die GKV bei Inanspruchnahme erbracht hätte, − bei Zahnersatz nach Ziffer 2.2 pauschal 35% der erstattungsfähigen Aufwendungen als Leistung der GKV angenommen.

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