Beschriftung, Verschluss. Die Depots müssen deutlich sichtbar den Namen und die Anschrift des Kreditinstituts bzw. bei öffentlichen Verwaltungen die genaue Bezeichnung der Dienststelle tragen. Sie müssen so verschlossen und versiegelt sein, dass sie ohne Verletzung der Siegel nicht geöffnet werden können.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beschriftung, Verschluss. Die Depots müssen deutlich sichtbar den Namen und die Anschrift des Kreditinstituts bzw. bei öffentlichen Verwaltungen die genaue Bezeichnung der Dienststelle tragen. Sie müssen so verschlossen und versiegelt sein, dass sie ohne Verletzung der Siegel nicht geöffnet werden wer- den können.
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