BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Die nachstehenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf bestimmter Kategorien von Waren und Dienstleistungen. Bei einem Widerspruch zwischen den in Teil 1 niedergelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen und den untenstehenden besonderen Geschäftsbedingungen sind letztere maßgeblich.
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. II.1 BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Mir wurden die Besonderen Geschäftsbedingungen für das philoro SCHLIESSFACH, die einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bilden, in der geltenden Fassung zur Kenntnis gebracht und ich bin mit den darin enthaltenen Regelungen ausdrücklich einverstanden.
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Verkauf von Gegenständen oder Software
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Stand: April 2022
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Stand: April 2022 § 10 RISIKOHINWEIS Die Edelmetallpreise unterliegen teils hohen Schwankungen. Aus einer Wertentwicklung der Vergangenheit kann kein Rückschluss auf eine künftige Entwicklung der Edelmetallpreise gezogen werden; insbesondere besteht keine Sicherheit, dass das vom Kunden eingesetzte Kapital zu jeder Zeit in vollem Umfang erhalten bleibt. xxxxxxx empfiehlt daher, dass nur solche Kunden, die einen vorübergehenden Verlust von Teilen des Anlagekapitals hinnehmen und die Veranlagung einer längerfristigen Ergebnisbeurteilung unterziehen können, in das philoro Edelmetall-Abo investieren. philoro haftet nicht für Verluste. § 11 KEIN WIDERRUFSRECHT Die Gesetzgebung der Schweiz sichert dem Kunden kein Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Kauf zurückzugeben. Es besteht daher kein Widerrufsrecht des Kunden. § 12 HAFTUNG WEGEN SCHADENSERSATZ Besondere Geschäftsbedingungen: 22-CH-1 Bei Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung entstehen, haftet philoro nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Beschränkungen dieses § 12 gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. § 13 ÄNDERUNGEN VON VERTRAGSDATEN
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Die zuvor unter A. dargestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die nachfolgend herausgestellten Leistungssparten der Rößner Maschinenbau GmbH, sofern sie unmittelbar oder sinngemäß anwendbar sind und sofern nicht in den jeweiligen besonderen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen getroffen worden sind. Die besonderen Geschäftsbedingungen dienen auch dazu, für die jeweiligen Leistungssparten der Rößner Maschinenbau GmbH die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu A. angemessen zu ergänzen.
I. Für Maschinentests durch den und in den Geschäftsräumen des Geschäftspartners §1 - Versicherung
1. Sofern individuell nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Geschäftspartner die ihm mietweise überlassene Maschine für den Zeitraum der Nutzung durch ihn auf seine Kosten angemessen gegen Untergang und Zerstörung aufgrund höherer Gewalt wie Feuer, Wasser, Vandalismus etc. zu versichern.
2. Auf Verlangen der Rößner Maschinenbau GmbH hat der Geschäftspartner jener den Abschluß eines angemessenen Versicherungsvertrages nachzuweisen.
1. Das Transportrisiko sowie das Risiko der Maschinenaufstellung und Inbetriebnahme trägt allein die Rößner Maschinenbau GmbH.
2. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, vor jeglicher Inbetriebnahme der mietweise überlassenen Maschine geeignetes und für die Nutzung der Maschine vorgesehenes Personal in angemessener Zahl von der Rößner Maschinenbau GmbH nach deren Vorgaben hinsichtlich des Betriebes der Maschine schulen zu lassen.
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Soweit im Rahmen einer Vertragsanbahnung Besondere Geschäftsbedingungen aufgestellt werden, werden diesen im Kollisionsfall mit den hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vorrang eingeräumt, weshalb die inhaltlich begrenzten Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen in die hierfür in Frage kommenden inhaltlichen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verdrängen.
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. FullControl Dienst