Common use of Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung Clause in Contracts

Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung außerhalb der Leistungspflicht der GKV bzw. des Heilfürsorge- trägers bis zu einem Erstattungsbetrag von 350 EUR pro Kalenderjahr.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ihre-zahnzusatzversicherung.de, www.deine-zahnversicherung.com

Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung außerhalb der Leistungspflicht der GKV bzw. des Heilfürsorge- trägers bis zu einem Erstattungsbetrag von 350 250 EUR pro Kalenderjahr.

Appears in 2 contracts

Samples: ws.huvecdn.com, app.dzvs.de

Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung außerhalb der Leistungspflicht der GKV bzw. des Heilfürsorge- trägers bis zu einem Erstattungsbetrag Erstat- tungsbetrag von 350 250 EUR pro Kalenderjahr.

Appears in 2 contracts

Samples: ws.zahnzusatzversicherung-direkt.de, zahnzusatz.inovexx.de

Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Zu 100% erstattungsfähig sind Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung außerhalb der Leistungspflicht Leistungs- pflicht der GKV bzw. des Heilfürsorge- trägers GKV/Heilfürsorge zu 100 % bis zu einem Erstattungsbetrag Erstattungsbe- trag von 350 EUR 200 Euro pro Kalenderjahr.Versicherungsjahr. Voraussetzung ist, dass die Leistung im direkten Zusammenhang mit einer nach den Ziffern

Appears in 1 contract

Samples: www.deine-zahnversicherung.com