Common use of Besondere Pflichten für Telefonflatrate-Kunden Clause in Contracts

Besondere Pflichten für Telefonflatrate-Kunden. (1) Nimmt der Kunde die von SWA angebotene Flatrate oder ein Telefon-Sonderprodukt in Anspruch, ist er mit Rücksicht auf alle anderen Teilnehmer der SWA Infrastruktur verpflichtet, diese maßvoll (Fair Usage) und ausschließlich für seinen privaten persönlichen Gebrauch zu nutzen. Davon kann ausgegangen werden, wenn der Kunde die SWA Infrastruktur nicht durch weit überdurchschnittliches Telefonverhalten hinaus belastet. Dieses ist gegeben, wenn ein Kunde das monatliche Anrufvolumen nicht um mehr als einhundert Prozent des Anrufvolumens überschreitet, das sich als durchschnittliches Anrufvolumen aus der SWA Privatkundengruppe ergibt, die sich vom Anrufvolumen in den oberen 50 Prozent befinden. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Telefonflatrate bzw. das Telefon-Sonder- produkt nicht missbräuchlich zu nutzen. Missbräuchlich ist eine Nutzung insbesondere, wenn der Kunde a) Internetverbindungen über geografische Einwahlnummern oder sonstige Datenverbindungen aufbaut und auf diese Weise die Inrech- nungstellung der Internetnutzung durch SWA vermeidet, b) Anrufweiterschaltung oder Rückruffunktionen einrichtet oder Verbin- dungsleistungen weiterveräußert bzw. über das übliche Nutzungsmaß hinaus verschenkt, c) die Telefonflatrate bzw. das Telefon-Sonderprodukt für die Durchfüh- rung von massenhafter Kommunikation wie bspw. Fax Broadcast, Call Center oder Telemarketing oder d) unternehmerisch im Sinne des § 14 BGB nutzt Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: November 2021 (3) Im Falle der übermäßigen (Abs. 1) oder missbräuchlichen (Abs. 2) Nutzung der Telefonflatrate oder eines Telefon-Sonderproduktes durch den Kunden ist SWA berechtigt, die Telefonflatrate oder das Telefon- Sonderprodukt außerordentlich zu kündigen und für die missbräuchliche Inanspruchnahme Entgelte in der Höhe zu berechnen, wie sie anfallen würden, wenn der Kunde keine Telefonflatrate oder ein Telefon-Sonder- produkt von SWA abonniert hätte. SWA ist darüber hinaus berechtigt, den Telefonanschluss gemäß den Regelungen der § 6 Abs.1 der Multi- media-AGB und Nr. 3 dieser Sprachtelefonie-AGB zu sperren oder frist- los zu kündigen.

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Besondere Pflichten für Telefonflatrate-Kunden. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: Juni 2018 (1) Nimmt der Kunde die von SWA angebotene Flatrate oder ein Telefon-Sonderprodukt in Anspruch, ist er mit Rücksicht auf alle anderen Teilnehmer der SWA Infrastruktur verpflichtetverpflich- tet, diese maßvoll (Fair Usage) und ausschließlich für seinen privaten persönlichen Gebrauch zu nutzen. Davon kann ausgegangen werden, wenn der Kunde die SWA Infrastruktur Infrastruk- tur nicht durch weit überdurchschnittliches Telefonverhalten hinaus belastet. Dieses ist gegeben, wenn ein Kunde das monatliche Anrufvolumen nicht um mehr als einhundert Prozent Pro- zent des Anrufvolumens überschreitet, das sich als durchschnittliches durch- schnittliches Anrufvolumen aus der SWA Privatkundengruppe ergibt, die sich vom Anrufvolumen in den oberen 50 Prozent befinden. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Telefonflatrate bzw. das Telefon-Sonder- produkt Sonderprodukt nicht missbräuchlich zu nutzen. Missbräuchlich Miss- bräuchlich ist eine Nutzung insbesondere, wenn der Kunde a) Internetverbindungen über geografische Einwahlnummern oder sonstige Datenverbindungen aufbaut und auf diese Weise Wei- se die Inrech- nungstellung Inrechnungstellung der Internetnutzung durch SWA vermeidet, b) Anrufweiterschaltung oder Rückruffunktionen einrichtet oder Verbin- dungsleistungen Verbindungsleistungen weiterveräußert bzw. über das übliche Nutzungsmaß hinaus verschenkt, c) die Telefonflatrate bzw. das Telefon-Sonderprodukt für die Durchfüh- rung Durchführung von massenhafter Kommunikation wie bspw. Fax Broadcast, Call Center oder Telemarketing oder d) unternehmerisch im Sinne des § 14 BGB nutzt Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: November 2021nutzt (3) Im Falle der übermäßigen (Abs. 1) oder missbräuchlichen (Abs. 2) Nutzung der Telefonflatrate oder eines Telefon-Sonderproduktes Son- derproduktes durch den Kunden ist SWA berechtigt, die Telefonflatrate Te- lefonflatrate oder das Telefon- Telefon-Sonderprodukt außerordentlich zu kündigen und für die missbräuchliche Inanspruchnahme Entgelte in der Höhe zu berechnen, wie sie anfallen würden, wenn der Kunde keine Telefonflatrate oder ein Telefon-Sonder- produkt von SWA abonniert hätte. SWA ist darüber hinaus berechtigt, den Telefonanschluss gemäß den Regelungen der § 6 Abs.1 der Multi- mediaMultimedia-AGB und Nr. 3 dieser SprachtelefonieSprachtele- fonie-AGB zu sperren oder frist- los fristlos zu kündigen.

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Besondere Pflichten für Telefonflatrate-Kunden. (1) Nimmt der Kunde die von SWA angebotene Flatrate oder ein Telefon-Sonderprodukt in Anspruch, ist er mit Rücksicht auf alle anderen Teilnehmer der SWA Infrastruktur verpflichtet, diese maßvoll (Fair Usage) und ausschließlich für seinen privaten persönlichen Gebrauch zu nutzen. Davon kann ausgegangen werden, wenn der Kunde die SWA Infrastruktur nicht durch weit überdurchschnittliches Telefonverhalten hinaus belastet. Dieses ist gegeben, wenn ein Kunde das monatliche Anrufvolumen nicht um mehr als einhundert Prozent des Anrufvolumens überschreitetüberschrei- tet, das sich als durchschnittliches Anrufvolumen aus der SWA Privatkundengruppe ergibt, die sich vom Anrufvolumen in den oberen 50 Prozent befinden. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Telefonflatrate bzw. das TelefonTele- fon-Sonder- produkt Sonderprodukt nicht missbräuchlich zu nutzen. Missbräuchlich Missbräuch- lich ist eine Nutzung insbesondere, wenn der Kunde a) Internetverbindungen über geografische Einwahlnummern oder sonstige Datenverbindungen aufbaut und auf diese Weise die Inrech- nungstellung Inrechnungstellung der Internetnutzung durch SWA vermeidet, b) Anrufweiterschaltung oder Rückruffunktionen einrichtet oder Verbin- dungsleistungen Verbindungsleistungen weiterveräußert bzw. über das übliche Nutzungsmaß hinaus verschenkt, c) die Telefonflatrate bzw. das Telefon-Sonderprodukt für die Durchfüh- rung Durchführung von massenhafter Kommunikation wie bspw. Fax Broadcast, Call Center oder Telemarketing oder d) unternehmerisch im Sinne des § 14 BGB nutzt Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: November 2021nutzt. (3) Im Falle der übermäßigen (Abs. 1) oder missbräuchlichen (Abs. 2) Nutzung der Telefonflatrate oder eines Telefon-Sonderproduktes Son- derproduktes durch den Kunden ist SWA berechtigt, die Telefonflatrate oder das Telefon- Telefon-Sonderprodukt außerordentlich zu kündigen und für die missbräuchliche Inanspruchnahme Entgelte Ent- gelte in der Höhe zu berechnen, wie sie anfallen würden, wenn der Kunde keine Telefonflatrate oder ein Telefon-Sonder- produkt Sonderprodukt von SWA abonniert hätte. SWA ist darüber hinaus berechtigt, den Telefonanschluss gemäß den Regelungen der § 6 Abs.1 der Multi- mediaMultimedia-AGB und Nr. 3 dieser Sprachtelefonie-AGB zu sperren oder frist- los fristlos zu kündigen.

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Besondere Pflichten für Telefonflatrate-Kunden. (1) Nimmt der Kunde die von SWA angebotene Flatrate oder ein Telefon-Sonderprodukt in Anspruch, ist er mit Rücksicht auf alle anderen Teilnehmer der SWA Infrastruktur verpflichtetverpflich- tet, diese maßvoll (Fair Usage) und ausschließlich für seinen privaten persönlichen Gebrauch zu nutzen. Davon kann ausgegangen ausge- gangen werden, wenn der Kunde die SWA Infrastruktur nicht durch weit überdurchschnittliches Telefonverhalten hinaus belastet. Dieses ist gegeben, wenn ein Kunde das monatliche Anrufvolumen nicht um mehr als einhundert Prozent des Anrufvolumens An- rufvolumens überschreitet, das sich als durchschnittliches Anrufvolumen An- rufvolumen aus der SWA Privatkundengruppe ergibt, die sich vom Anrufvolumen in den oberen 50 Prozent befinden. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Telefonflatrate bzw. das TelefonTele- fon-Sonder- produkt Sonderprodukt nicht missbräuchlich zu nutzen. Ahrensburg vernetzt sich. Eine Marke der Ahrensburg GmbH Stadtwerke Missbräuchlich ist eine Nutzung insbesondere, wenn der KundeKun- de a) Internetverbindungen über geografische Einwahlnummern oder sonstige Datenverbindungen aufbaut und auf diese Weise die Inrech- nungstellung Inrechnungstellung der Internetnutzung durch SWA vermeidetver- meidet, b) Anrufweiterschaltung oder Rückruffunktionen einrichtet oder Verbin- dungsleistungen Verbindungsleistungen weiterveräußert bzw. über das übliche Nutzungsmaß hinaus verschenkt, c) die Telefonflatrate bzw. das Telefon-Sonderprodukt für die Durchfüh- rung Durchführung von massenhafter Kommunikation wie bspw. Fax Broadcast, Call Center oder Telemarketing oder d) unternehmerisch im Sinne des § 14 BGB nutzt Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: November 2021nutzt (3) Im Falle der übermäßigen (Abs. 1) oder missbräuchlichen (Abs. 2) Nutzung der Telefonflatrate oder eines Telefon-Sonderproduktes Sonder- produktes durch den Kunden ist SWA berechtigt, die Telefonflatrate Telefon- flatrate oder das Telefon- Telefon-Sonderprodukt außerordentlich zu kündigen und für die missbräuchliche Inanspruchnahme Entgelte Ent- gelte in der Höhe zu berechnen, wie sie anfallen würden, wenn der Kunde keine Telefonflatrate oder ein Telefon-Sonder- produkt Sonderprodukt von SWA abonniert hätte. SWA ist darüber hinaus berechtigt, den Telefonanschluss gemäß den Regelungen der § 6 Abs.1 der Multi- mediaMultimedia-AGB und Nr. 3 dieser Sprachtelefonie-AGB zu sperren oder frist- los fristlos zu kündigen.

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Besondere Pflichten für Telefonflatrate-Kunden. (1) Nimmt der Kunde die von SWA angebotene Flatrate oder ein Telefon-Sonderprodukt in Anspruch, ist er mit Rücksicht auf alle anderen Teilnehmer der SWA Infrastruktur verpflichtet, diese maßvoll (Fair Usage) und ausschließlich für seinen privaten persönlichen Gebrauch zu nutzen. Davon kann ausgegangen werden, wenn der Kunde die SWA Infrastruktur nicht durch weit überdurchschnittliches Telefonverhalten hinaus belastet. Dieses ist gegeben, wenn ein Kunde das monatliche Anrufvolumen nicht um mehr als einhundert Prozent des Anrufvolumens überschreitet, das sich als durchschnittliches Anrufvolumen aus der SWA Privatkundengruppe ergibt, die sich vom Anrufvolumen in den oberen 50 Prozent befinden. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Telefonflatrate bzw. das Telefon-Sonder- produkt nicht missbräuchlich zu nutzen. Missbräuchlich ist eine Nutzung insbesondere, wenn der Kunde a) Internetverbindungen über geografische Einwahlnummern oder sonstige Datenverbindungen aufbaut und auf diese Weise die Inrech- nungstellung der Internetnutzung durch SWA vermeidet,, Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: November 2021 b) Anrufweiterschaltung oder Rückruffunktionen einrichtet oder Verbin- dungsleistungen weiterveräußert bzw. über das übliche Nutzungsmaß hinaus verschenkt, c) die Telefonflatrate bzw. das Telefon-Sonderprodukt für die Durchfüh- rung von massenhafter Kommunikation wie bspw. Fax Broadcast, Call Center oder Telemarketing oder d) unternehmerisch im Sinne des § 14 BGB nutzt Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: November 2021nutzt (3) Im Falle der übermäßigen (Abs. 1) oder missbräuchlichen (Abs. 2) Nutzung der Telefonflatrate oder eines Telefon-Sonderproduktes durch den Kunden ist SWA berechtigt, die Telefonflatrate oder das Telefon- Sonderprodukt außerordentlich zu kündigen und für die missbräuchliche Inanspruchnahme Entgelte in der Höhe zu berechnen, wie sie anfallen würden, wenn der Kunde keine Telefonflatrate oder ein Telefon-Sonder- produkt von SWA abonniert hätte. SWA ist darüber hinaus berechtigtberech- tigt, den Telefonanschluss gemäß den Regelungen der § 6 Abs.1 der Multi- mediaMultimedia-AGB und Nr. 3 dieser Sprachtelefonie-AGB zu sperren oder frist- los fristlos zu kündigen.

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