Besondere Zielsetzung Musterklauseln

Besondere Zielsetzung. Unkontrollierte Impulsdurchbrüche haben in den letzten Jahren bei Kindern und Jugendlichen an Häufigkeit und vor allem an Intensität erheblich zugenommen. Dar- über hinaus ist zu beobachten, dass auch schon von jüngeren Kindern immer mehr „Grenzen und Tabus“ überschritten werden. Dieses resultiert daraus, dass die Bezugspersonen kaum in der Lage oder Willens sind, sich mit der Kindererziehung auseinanderzusetzen. Aber auch vorliegende Suchtproble- matiken, psychische Erkrankungen oder die soziale Stellung können Gründe einer feh- lenden Bindung sein. Bindungslosigkeit ist zwar nicht ausschließlich für die beschriebenen Störungen verant- wortlich, können aber durchaus Verhaltens- und Entwicklungsstörungen beeinflussen, wenn die fehlende Bindung nicht ausgeglichen werden kann. Konzentrationsschwächen, Schwierigkeiten Regeln und Strukturen zu erkennen und einzuhalten, Angstgefühle, Depressionen, Introvertiert sein und Rückzug können die weitere Wirkung haben, dass sich Eltern hilflos an Ärzte wenden und schnell die Diag- nose „ADHS“ gestellt wird. Der Bindungstheoretiker und Forscher Xxxxxx Xxxxxxx vertritt in seinen Studien die These, dass „ADHS“ o. ä. diagnostizierten Verhaltensauffälligkeiten auf frühe Bindungs- störungen zurückgeführt werden können (vgl. Institut Johnson, Bindungsverhalten). In der Regel wird davon ausgegangen, dass ein 16-jähriger Jugendlicher seinem Alter entsprechend behandelt werden sollte. Dabei spielt es keine Rolle, ob er sich auch tatsächlich auf dem Entwicklungsstand eines 16-jährigen befindet. Aus der Nichtbeachtung des tatsächlichen Entwicklungsstandes des Kindes kann jedoch eine Überforderung entstehen, die dann wiederum inneren Rückzug oder unkontrollierte Impulsdurchbrüche nach sich ziehen können. Wohngruppenarbeit kann aus unserer Sicht nur erfolgreich sein, wenn Pädagog*innen erkennen, dass ein Kind/Jugendlicher mit seiner Entwicklung und Reife nicht nur an sei- nem tatsächlichen Alter gemessen und sie/er somit nicht ständig irgendwelchen Über- forderungen ausgesetzt wird. uns dort abgeholt, wo es tatsächlich steht.“ Das Team der Wohngruppe Xxxxx gibt den Mädchen und Jungen mit professioneller bindungsorientierter Arbeit, vorübergehend oder auch auf lange Sicht, einen Rahmen, der ihnen kontinuierlich Struktur und Sicherheit bietet. Grenzen im sozialen Miteinan- der werden neu definiert, Rituale werden geschaffen und verfestigt. Dabei wird die Ur- sprungsfamilie nie „aus den Augen“ verloren.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.