Common use of Besonderer Teil B – Zurich Invest II – Target Investment Fund 25 Clause in Contracts

Besonderer Teil B – Zurich Invest II – Target Investment Fund 25. 31B Teilvermögen § 32B Anteilsklassen § 33B Anlageziel und Anlagepolitik 1. Das Anlageziel des TIF 25 Teilvermögens besteht hauptsächlich in der Kapitalerhaltung bei angemessener Risikodiversifikationdurch indirekteAnlagen in Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte. 2. Das Gesamtvermögendes Target Investment Fund 25 wird, nebst der flüssigen Mittel, in ein diversifiziertes Portfolio investiert, bestehend aus: a) indirekten Anlagen in Beteiligungswertpapiere und –wertrechte im Sinne von§ 8 Ziff. 2 lit. a des Allgemeinen Teils, in der Höhe von15% bis 35% des Fondsvermögens des „TIF 25 Teilvermögens“; b) indirekten Anlagen in Forderungswertpapiere und -wertrechte im Sinne von § 8 Ziff. 2 lit . b des Allgemeinen Teils, in der Höhe von maximal 85% des Fondsvermögens des „TIF 25 Teilvermögens“; c) indirekten Anlagen in Immobilien im Sinne von § 8 Ziff. 2 lit. e des Allgemeinen Teils, in der Höhe von maximal 10% des Fondsvermögens des „TIF 25 Teilvermögens“; d) direkten oder indirektenkurzfristigenliquiden Anlagen im Sinne von§ 8 Ziff. 2 lit. g des Allgemeinen Teils, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, in der Höhe vonmaximal 20% des Fondsvermögens des „TIF 25Teilvermögens“; e) bis zu insgesamt 10% des Fondsvermögens des Target Investment Funds 25 dürfen von der Fondsleitung in andere als die vorstehend in Ziff. 2 lit. a bis c genannten Anlagen investiert werden. 3. Nicht zulässig sind(i) die Anlagen in Edelmetallen,Investment-Zertifikate auf Edelmetalle, Rohstoffe und Wertpapiereauf Rohstoffe gemäss § 8 Ziff. 2 lit. c, (ii) Dachfonds, mit Ausnahme von § 17 Ziff. 1, (iii) Leerkäufe von Anlagen gemäss§ 8 Ziff. 2 lit. a) bis h), (iv) Anlagen in Hedge Fund-linked Notesohne Kapitalgarantie gemäss§ 8 Ziff. 2 lit. d) (dc), (v) direkte Anlagen in Private Equity gemäss§ 8 Ziff. 2 lit. f),

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Samples: Umbrella Fund Prospectus, Umbrella Fund Agreement

Besonderer Teil B – Zurich Invest II – Target Investment Fund 25. 31B Teilvermögen § 32B Anteilsklassen § 33B Anlageziel und AnlagepolitikAnteilsklassen 1. Das Anlageziel des TIF 25 Teilvermögens besteht hauptsächlich in der Kapitalerhaltung bei angemessener Risikodiversifikationdurch an- gemessener Risikodiversifikation durch indirekteAnlagen in Forderungswertpapiere und ForderungswertrechteForde- rungswertrechte. 2. Das Gesamtvermögendes Gesamtvermögen des Target Investment Fund 25 wird, nebst der flüssigen Mittel, in ein diversifiziertes Portfolio investiert, bestehend aus: a) indirekten Anlagen in Beteiligungswertpapiere und –wertrechte im Sinne von§ 8 Ziff. 2 lit. a des Allgemeinen Teils, in der Höhe von15von 15% bis 35% des Fondsvermögens des „TIF 25 Teilvermögens“; b) indirekten Anlagen in Forderungswertpapiere und -wertrechte im Sinne von § 8 Ziff. 2 lit . b des Allgemeinen Teils, in der Höhe von maximal vonmaximal 85% des Fondsvermögens des „TIF 25 Teilvermögens“; c) indirekten Anlagen in Immobilien im Sinne von § 8 Ziff. 2 lit. e des Allgemeinen Teils, in der Höhe von maximal 10% des Fondsvermögens des „TIF 25 Teilvermögens“; d) direkten oder indirektenkurzfristigenliquiden indirekten kurzfristigenliquiden Anlagen im Sinne von§ von § 8 Ziff. 2 lit. g des Allgemeinen All- gemeinen Teils, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, in der Höhe vonmaximal 20% des Fondsvermögens des „TIF 25Teilvermögens“; e) bis zu insgesamt 10% des Fondsvermögens des Target Investment Funds 25 dürfen von der Fondsleitung in andere als die vorstehend in Ziff. 2 lit. a bis c genannten Anlagen investiert in- vestiert werden. 3. Nicht zulässig sind(isind (i) die Anlagen in Edelmetallen,Investment-Zertifikate auf Edelmetalle, Rohstoffe Roh- stoffe und Wertpapiereauf Rohstoffe gemäss § 8 Ziff. 2 lit. c, (ii) Dachfonds, mit Ausnahme von § 17 Ziff. 1, (iii) Leerkäufe von Anlagen gemäss§ gemäss § 8 Ziff. 2 lit. a) bis h), (iv) Anlagen in Hedge Fund-linked Notesohne Notes ohne Kapitalgarantie gemäss§ gemäss § 8 Ziff. 2 lit. d) (dc), (v) direkte Anlagen in Private Pri- vate Equity gemäss§ gemäss § 8 Ziff. 2 lit. f),, (vi) und Anlagen in Devisen und derivativen Finanzinstrumen- ten, die direkt oder indirekt Devisen zum Gegenstand haben gemäss § 8 Ziff. 2 lit. h). Die Rechnungseinheit des TIF 25 Teilvermögens ist der Schweizer Franken. Die Ausgabe- und Rücknahmespesen betragen maximal 0.25% zur Deckung der Nebenkosten. 1. Ausgabekommission: - „B“ Klasse: max. 5.0% - „C“ Klasse: max. 5.0% - „D“ Klasse: max. 5.0% 2. Rücknahmekommission: - „B“ Klasse: - „C“ Klasse: max. 3.0% max. 3.0% - „D“ Klasse: max. 3.0% Die Verwaltungskommission der Fondsleitung gemäss § 21 Ziff. 1 des Allgemeinen Teils b eträgt für die „B“ Klasse maximal 1.75%, für die „C“ Klasse maximal 2.0% p.a. und für die „D“ Klasse maximal 2.5% p.a. Der im Rahmen dieser Maximalkommission jeweils angewandte Satz ist in den Jahres- und Halbjah- resberichten ausgewiesen. Es wird keine Performance Fee erhoben. Der Rechnungsabschluss des TIF 25 Teilvermögens erfolgt jeweils per 31. Dezember. Die Ausschüttung bzw. Thesaurierung des TIF 25 Teilvermögens erfolgt jeweils vor Ende April. Dervorliegende Besondere Teil B bildet Teil desdurch die Eidgenössische Bankenkommission erst- mals am 4. Juli 2008 genehmigten Fondsvertrages, der den Allgemeinen Teil und den Besonderen Teil umfasst.

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Samples: Umbrella Fund Agreement

Besonderer Teil B – Zurich Invest II – Target Investment Fund 25. 31B Teilvermögen § 32B Anteilsklassen § 33B Anlageziel und AnlagepolitikAnteilsklassen 1. Das Anlageziel des TIF 25 Teilvermögens besteht hauptsächlich in der Kapitalerhaltung bei angemessener an- gemessener Risikodiversifikationdurch indirekteAnlagen in Forderungswertpapiere und ForderungswertrechteForde- rungswertrechte. 2. Das Gesamtvermögendes Target Investment Fund 25 wird, nebst der flüssigen Mittel, in ein diversifiziertes Portfolio investiert, bestehend aus: a) indirekten Anlagen in Beteiligungswertpapiere und –wertrechte im Sinne von§ 8 Ziff. 2 lit. a des Allgemeinen Teils, in der Höhe von15% bis 35% des Fondsvermögens des „TIF 25 Teilvermögens“; b) indirekten Anlagen in Forderungswertpapiere und Forderungswertpapiereund -wertrechte im Sinne von § 8 Ziff. 2 lit . b des Allgemeinen Teils, in der Höhe von maximal vonmaximal 85% des Fondsvermögens des „TIF 25 Teilvermögens“; c) indirekten Anlagen in Immobilien im Sinne von § 8 Ziff. 2 lit. e des Allgemeinen Teils, in der Höhe von maximal 10% des Fondsvermögens des „TIF des„TIF 25 Teilvermögens“; d) direkten oder indirektenkurzfristigenliquiden Anlagen im Sinne von§ 8 Ziff. 2 lit. g des Allgemeinen All- gemeinen Teils, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, in der Höhe vonmaximal 20% des Fondsvermögens des „TIF 25Teilvermögens“; e) bis zu insgesamt 10% des Fondsvermögens des Target Investment Funds 25 dürfen von der Fondsleitung in andere als die vorstehend in Ziff. 2 lit. a bis c genannten Anlagen investiert in- vestiert werden. 3. Nicht zulässig sind(i) die Anlagen in Edelmetallen,Investment-Zertifikate auf Edelmetalle, Rohstoffe Roh- stoffe und Wertpapiereauf Rohstoffe gemäss § 8 Ziff. 2 lit. c, (ii) Dachfonds, mit Ausnahme von § 17 Ziff. 1, (iii) Leerkäufe von Anlagen gemäss§ 8 Ziff. 2 lit. a) bis h), (iv) Anlagen in Hedge Fund-linked Notesohne Notes ohne Kapitalgarantie gemäss§ 8 Ziff. 2 lit. d) (dc), (v) direkte Anlagen in Private Pri- vate Equity gemäss§ 8 Ziff. 2 lit. f),, (vi) und Anlagen in Devisen und derivativen Finanzinstrumen- ten, die direkt oder indirekt Devisen zum Gegenstand haben gemäss§ 8 Ziff. 2 lit. h). Die Rechnungseinheit des TIF 25 Teilvermögens ist der Schweizer Franken. Die Ausgabe- und Rücknahmespesen betragen maximal 0.25% zur Deckung der Nebenkosten. 1. Ausgabekommission: - „B“ Klasse: max. 5.0% - „C“ Klasse: - „D“ Klasse: max. 5.0% max. 5.0% 2. Rücknahmekommission: - „B“ Klasse: - „C“ Klasse: max. 3.0% max. 3.0% - „D“ Klasse: max. 3.0% Die Verwaltungskommission der Fondsleitung gemäss § 21 Ziff. 1 des Allgemeinen Teils beträgt für die „B“ Klasse maximal 1.75%, für die „C“ Klasse maximal 2.0% p.a. und für die „D“ Klasse maximal 2.5% p.a. Der im Rahmen dieser Maximalkommission jeweils angewandte Satz ist in den Jahres- und Halbjah- resberichten ausgewiesen. Es wird keine Performance Fee erhoben. Der Rechnungsabschluss des TIF 25 Teilvermögens erfolgt jeweils per 31. Dezember. Die Ausschüttung bzw. Thesaurierung des TIF 25 Teilvermögens erfolgt jeweils vor Ende April. Der vorliegende Besondere Teil B bildet Teil des durch die Eidgenössische Bankenkommission erst- mals am 4. Juli 2008 genehmigten Fondsvertrages, der den Allgemeinen Teil und den Besonderen Teil umfasst.

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