Betreuung in der Kindertagesstätte. 2.1. Die zeitweilige Aufnahme Ihres Kindes als Gastkind in eine KITA ist nur für die vereinbarte Zeit gemäß Punkt 1. jedoch maximal 30 Tage pro Jahr auf Antrag bei der Stadt Zossen möglich, wenn die Aufnahmekapazität und die Personalsituation es erlauben. 2.2. Die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder erfolgt auf der Grundlage der für Kindertagesstätten geltenden gesetzlichen Regelungen und der durch den Kita-Ausschuss der Einrichtung beschlossenen pädagogischen Konzeption. 2.3. Durch Bundesgesetz sind alle Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch einer Tagesstätte stehen. Hierzu werden auch gemeinsame Ausflüge und Besichtigungen gerechnet. Bei Unfällen muss die Einrichtung innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Meldung an die zuständige Unfallbehörde machen. Aus diesem Grund werden die Eltern gebeten dem Xxxxxx, auch Unfälle der Kinder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Einrichtung und zurück mitzuteilen. 2.4. Das Kind wird auf Wunsch der Eltern in der Kita mit Essen versorgt. 2.5. Abmeldungen des Kindes müssen nach den Regelungen in der jeweiligen Hausordnung der Einrichtung vorgenommen werden. Bei unentschuldigtem Xxxxxx gilt das Kind als anwesend. 2.6. Der Einrichtung ist schriftlich mitzuteilen, wann und von wem das Kind abgeholt bzw. ob und wann es ohne Begleitung nach Hause entlassen werden darf. Die Betreuung bzw. die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe oder dem Eintritt des Kindes auf das Grundstück und endet mit der Übergabe des Kindes an die abholberechtigte Person oder beim Verlassen des Grundstückes bei Entlassung ohne Begleitung.
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Samples: Vertrag Über Die Aufnahme Und Betreuung Von Gastkindern in Kindertagesstätten, Vertrag Über Die Aufnahme Und Betreuung Von Gastkindern in Kindertagesstätten
Betreuung in der Kindertagesstätte. 2.1. Die zeitweilige Aufnahme Ihres Kindes als Gastkind in eine KITA ist nur für die vereinbarte Zeit gemäß Punkt 1. jedoch maximal 30 Tage pro Jahr auf Antrag bei der Stadt Zossen möglich, wenn die Aufnahmekapazität und die Personalsituation es erlauben.
2.2. 5.1 Die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder erfolgt auf der Grundlage der für Kindertagesstätten geltenden gesetzlichen Regelungen und (Kita-Gesetz), insbesondere der durch den KitaKindertagesstätten-Ausschuss der Einrichtung beschlossenen pädagogischen Konzeption.
2.3. Durch Bundesgesetz sind alle Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch einer Tagesstätte stehen. Hierzu werden auch gemeinsame Ausflüge und Besichtigungen gerechnet. Bei Unfällen muss die Einrichtung innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Meldung an die zuständige Unfallbehörde machen. Aus diesem Grund werden die Eltern gebeten dem Xxxxxx, auch Unfälle der Kinder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Einrichtung und zurück mitzuteilen.
2.4. Das Kind wird auf Wunsch der Eltern in der Kita mit Essen versorgt.
2.5. Abmeldungen des Kindes müssen nach den Regelungen in der jeweiligen Hausordnung der Einrichtung vorgenommen werden. Bei unentschuldigtem Xxxxxx gilt das Kind als anwesend.
2.6. Der Einrichtung ist schriftlich mitzuteilen, wann und von wem das Kind abgeholt bzw. ob und wann es ohne Begleitung nach Hause entlassen werden darf. 5.2 Die Betreuung bzw. die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe oder dem Eintritt des Kindes auf das Grundstück Annahme der Kinder durch die Erzieher/-innen und endet mit der Übergabe in die Obhut an abholberechtigte Personen. Bei Kindern, die ohne Begleitung die Kita aufsuchen bzw. verlassen, beginnt die Aufsichtspflicht beim Anmelden und endet durch Abmelden bei den Erzieher/-innen.
5.3 Während des Kindes Besuches der Kindertagesstätte und den damit im Zusammenhang entstehenden Wegen besteht für Kinder gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
5.4 Für private Gegenstände und Bekleidung besteht kein Versicherungsschutz.
5.5 An schulfreien Tagen sowie in den Ferien ist im Hort eine Ganztagsbetreuung möglich, die in der Regel vom gewählten Betreuungsbedarf während der Schulzeit erheblich abweicht. Bei Inanspruchnahme dieser Ganztagsbetreuung ist eine entsprechende Ferienpauschale zusätzlich zu entrichten. Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen dem erhöhten und dem regulären Betreuungsbedarf. Die Ferienpauschale wird einmal jährlich fällig.
5.6 Die Personensorgeberechtigten vereinbaren mit dem Xxxxxx der Einrichtung den Betreuungsumfang nach dem jeweils aktuellen Bescheid über den Rechtsanspruch. Der Umfang der Betreuungszeit wird im Bescheid über die Festsetzung des Elternbeitrages geregelt. Wird der wöchentliche Betreuungsumfang überschritten, berechnet der Xxxxxx eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 12,00 EUR pro angebrochene halbe Stunde.
5.7 Im Interesse der Kinder ist es sehr wichtig, dass die Personensorgeberechtigten und die Erzieher/- innen der Kindertagesstätte vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Es wird daher erwartet, dass die Personensorgeberechtigten an den Elternversammlungen teilnehmen. Für Einzelgespräche stehen die abholberechtigte Person oder beim Verlassen Erzieher/-innen und die Leitung nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung.
5.8 Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit Unterschreiben des Grundstückes bei Entlassung ohne BegleitungBetreuungsvertrages damit einverstanden, dass Bild-, Film- und Tonmaterial ihrer Kinder zur Dokumentation der Bildungs- und Erziehungsarbeit verwendet werden darf.
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Samples: Betreuungsvertrag
Betreuung in der Kindertagesstätte. 2.15.1. Die zeitweilige Aufnahme Ihres Kindes als Gastkind in eine KITA ist nur für die vereinbarte Zeit gemäß Punkt 1Das Kindergartenjahr beginnt am 01. jedoch maximal 30 Tage pro Jahr auf Antrag bei der Stadt Zossen möglich, wenn die Aufnahmekapazität August und die Personalsituation es erlaubenendet am 31. Juli des Folgejahres.
2.25.2. Die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder erfolgt auf der Grundlage der für Kindertagesstätten christlicher Ethik und des geltenden gesetzlichen Regelungen und der durch den Kita-Ausschuss der Einrichtung beschlossenen pädagogischen KonzeptionKindertagesstättengesetzes.
2.3. Durch Bundesgesetz sind alle Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch einer Tagesstätte stehen. Hierzu werden auch gemeinsame Ausflüge und Besichtigungen gerechnet. Bei Unfällen muss die Einrichtung innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Meldung an die zuständige Unfallbehörde machen. Aus diesem Grund werden die Eltern gebeten dem Xxxxxx, auch Unfälle der Kinder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Einrichtung und zurück mitzuteilen.
2.4. Das Kind wird auf Wunsch der Eltern in der Kita mit Essen versorgt.
2.5. Abmeldungen des Kindes müssen nach den Regelungen in der jeweiligen Hausordnung der Einrichtung vorgenommen werden. Bei unentschuldigtem Xxxxxx gilt das Kind als anwesend.
2.6. Der Einrichtung ist schriftlich mitzuteilen, wann und von wem das Kind abgeholt bzw. ob und wann es ohne Begleitung nach Hause entlassen werden darf5.3. Die Betreuung bzw. die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe oder dem Eintritt des Kindes auf das Grundstück und endet mit der Übergabe des Kindes an die abholberechtigte Person Erzieherin und endet mit der Übergabe in die Obhut der abholberechtigten Personen.
5.4. Nach § 2 SGB VII sind Kinder während des Besuches von Tageseinrichtungen, deren Xxxxxx für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches SGB oder beim Verlassen einer Erlaubnis auf Grund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, unfallversichert. Für Kleidungsstücke, Xxxxxxx und andere persönliche Sachen des Grundstückes bei Entlassung ohne BegleitungKindes/der Kinder übernimmt der Xxxxxx keine Haftung.
5.5. Im Interesse des Kindes ist es sehr wichtig, dass die Personensorgeberechtigten und die Erzieherinnen der Kindertagesstätte vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Es wird daher erwartet, dass die Personensorgeberechtigten an den einberufenen Elternversammlungen teilnehmen. Für Einzelgespräche stehen die Leitung und die jeweilige Gruppenerzieherin nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung.
5.6. Die Kindertageseinrichtung ist ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind die Kindertageseinrichtung aus anderen als gesundheitlichen Gründen nicht besuchen kann.
5.7. Solange Kinder mit Ungeziefer behaftet sind, können sie nicht im Kindergarten betreut werden. Die Belehrung gemäß § 34 (5) Infektionsschutzgesetz haben wir erhalten (Anlage zum Betreuungsvertrag) und zur Kenntnis genommen.
5.8. Bei Änderungen der Anschrift/Telefonnummer verpflichten sich die Eltern, dieses sofort der Leiterin der Einrichtung mitzuteilen. Für den Fall, dass die Eltern nicht erreichbar sind, ist die Anschrift/Telefonnummer einer Kontaktperson anzugeben.
5.9. Alle Änderungen der Daten der Eltern/Personensorgeberechtigten (Eheschließung, Wohnungs- und/oder Arbeitsplatzwechsel, Einkommensverhältnisse, Voraussetzungen für Geschwisterermäßigung o.ä.) sind unverzüglich und unaufgefordert dem Xxxxxx der Kindertageseinrichtung mitzuteilen.
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Samples: Betreuungsvertrag
Betreuung in der Kindertagesstätte. 2.1. Die zeitweilige Aufnahme Ihres Kindes als Gastkind in eine KITA ist nur für die vereinbarte Zeit gemäß Punkt 1. jedoch maximal 30 Tage pro Jahr auf Antrag bei der Stadt Zossen möglich, wenn die Aufnahmekapazität und die Personalsituation es erlauben.
2.2. 5.1 Die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder erfolgt auf der Grundlage der für Kindertagesstätten geltenden gesetzlichen Regelungen und (Kita-Gesetz), insbesondere der durch den KitaKindertagesstätten-Ausschuss der Einrichtung beschlossenen pädagogischen Konzeption.
2.3. Durch Bundesgesetz sind alle Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch einer Tagesstätte stehen. Hierzu werden auch gemeinsame Ausflüge und Besichtigungen gerechnet. Bei Unfällen muss die Einrichtung innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Meldung an die zuständige Unfallbehörde machen. Aus diesem Grund werden die Eltern gebeten dem Xxxxxx, auch Unfälle der Kinder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Einrichtung und zurück mitzuteilen.
2.4. Das Kind wird auf Wunsch der Eltern in der Kita mit Essen versorgt.
2.5. Abmeldungen des Kindes müssen nach den Regelungen in der jeweiligen Hausordnung der Einrichtung vorgenommen werden. Bei unentschuldigtem Xxxxxx gilt das Kind als anwesend.
2.6. Der Einrichtung ist schriftlich mitzuteilen, wann und von wem das Kind abgeholt bzw. ob und wann es ohne Begleitung nach Hause entlassen werden darf. 5.2 Die Betreuung bzw. die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe oder dem Eintritt des Kindes auf das Grundstück Annahme der Kinder durch die Erzieher/-innen und endet mit der Übergabe in die Obhut an abholberechtigte Personen. Bei Kindern, die ohne Begleitung die Kita aufsuchen bzw. verlassen, beginnt die Aufsichtspflicht beim Anmelden und endet durch Abmelden bei den Erzieher/-innen.
5.3 Während des Kindes Besuches der Kindertagesstätte und den damit im Zusammenhang entstehenden Wegen besteht für Kinder gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
5.4 Für private Gegenstände und Bekleidung besteht kein Versicherungsschutz.
5.5 An schulfreien Tagen sowie in den Ferien ist im Hort eine Ganztagsbetreuung möglich, die in der Regel vom gewählten Betreuungsbedarf während der Schulzeit erheblich abweicht. Bei Inanspruchnahme dieser Ganztagsbetreuung ist eine entsprechende Ferienpauschale zusätzlich zu entrichten. Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen dem erhöhten und dem regulären Betreuungsbedarf. Die Ferienpauschale wird einmal jährlich fällig.
5.6 Die Personensorgeberechtigten vereinbaren mit dem Xxxxxx der Einrichtung den Betreuungsumfang nach dem jeweils aktuellen Bescheid über den Rechtsanspruch. Der Umfang der Betreuungszeit wird im Bescheid über die Festsetzung des Elternbeitrages geregelt. Wird der wöchentliche Betreuungsumfang überschritten, berechnet der Xxxxxx eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 12,00 EUR pro angebrochene halbe Stunde.
5.7 Im Interesse der Kinder ist es sehr wichtig, dass die Personensorgeberechtigten und die Erzieher/- innen der Kindertagesstätte vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Es wird daher erwartet, dass die Personensorgeberechtigten an den Elternversammlungen teilnehmen. Für Einzelgespräche stehen die abholberechtigte Person Erzieher/-innen und die Leitung nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung.
5.8 Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit Unterschreiben des Betreuungsvertrages damit einverstanden, dass Bild-, Film- und Tonmaterial ihrer Kinder zur Dokumentation der Bildungs- und Erziehungsarbeit bzw. zu Werbezwecken in nachfolgend angekreuzten Bereichen verwendet werden darf. Einrichtungsintern, z. B. Portfolio und Aushänge Webseite der Einrichtung bzw. des Trägers (ohne Namenszuordnung) Flyer, Infoblätter und ähnliche Auslagen (ohne Namenszuordnung) Zeitung / Internet (ohne Namenszuordnung) Die Personensorgeberechtigten haben die Möglichkeit diese Erlaubnis jederzeit zu verändern oder beim Verlassen des Grundstückes bei Entlassung ohne Begleitungzu widerrufen.
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Samples: Betreuungsvertrag
Betreuung in der Kindertagesstätte. 2.1. 5.1 Die zeitweilige Aufnahme Ihres Betreuung des Kindes als Gastkind in eine KITA ist nur für die vereinbarte Zeit gemäß Punkt 1. jedoch maximal 30 Tage pro Jahr auf Antrag bei der Stadt Zossen möglich, wenn die Aufnahmekapazität und die Personalsituation es erlauben.
2.2. Die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder erfolgt auf der Grundlage im Rahmen der für Kindertagesstätten geltenden gesetzlichen Regelungen und der durch den Kita-Ausschuss der Einrichtung beschlossenen pädagogischen KonzeptionVorschriften.
2.35.2 Zu Beginn der Betreuung soll je nach Alter des Kindes in Abstimmung mit der Kindertagesstättenleitung eine Eingewöhnung des Kindes durch eine dem Kind vertraute Bezugsperson stattfinden. Durch Bundesgesetz sind alle Kinder Die Dauer der Eingewöhnung soll sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes richten und kann bis zu 4 Wochen betragen. Während der Eingewöhnung ist der tägliche Betreuungsumfang an der Belastbarkeit des Kindes auszurichten.
5.3 Das Kind erhält an Anwesenheitstagen in der Kindertagesstätte Getränke und - soweit unter 1.1 nichts anderes vereinbart worden ist - ein Mittagessen. Für das Frühstück und Vesper haben die Eltern selbst zu sorgen.
5.4 Während des Besuchs der Kindertagesstätte und auf den im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch einer Tagesstätte stehen. Hierzu werden auch gemeinsame Ausflüge und Besichtigungen gerechnet. Bei Unfällen muss die Einrichtung innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Meldung an die zuständige Unfallbehörde machen. Aus diesem Grund werden der Kindertagesstätte stehenden Wegen besteht für das Kind gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
5.5 Für das Kind ist es besonders wichtig, dass die Eltern gebeten dem Xxxxxxund das pädagogische Fachpersonal der Kindertagesstätte vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Es wird daher erwartet, auch Unfälle der Kinder auf dem direkten Weg dass die Eltern an den von der Wohnung Kindertagesstätte einberufenen Elternversammlungen teilnehmen. Für Einzelgespräche stehen die Leitung der Kindertagesstätte und die jeweiligen pädagogischen Fachkräfte nach vorheriger Vereinbarung zur Einrichtung und zurück mitzuteilenVerfügung.
2.45.6 Die Elternbeteiligungsrechte richten sich nach dem KitaFöG in der jeweils geltenden Fassung. Das Kind wird auf Wunsch Dazu gehört die Beteiligung der Eltern in der Kita mit Essen versorgtallen wesentlichen, die Kindertagesstätte betreffenden Angelegenheiten (§§ 14 - 15 KitaFöG).
2.5. Abmeldungen des Kindes müssen nach den Regelungen in der jeweiligen Hausordnung der Einrichtung vorgenommen werden. Bei unentschuldigtem Xxxxxx gilt das Kind als anwesend.
2.6. Der Einrichtung ist schriftlich mitzuteilen, wann und von wem das Kind abgeholt bzw. ob und wann es ohne Begleitung nach Hause entlassen werden darf. Die Betreuung bzw. die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe oder dem Eintritt des Kindes auf das Grundstück und endet mit der Übergabe des Kindes an die abholberechtigte Person oder beim Verlassen des Grundstückes bei Entlassung ohne Begleitung.
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Samples: Vertrag Über Die Aufnahme Und Förderung Eines Kindes in Einer Kindertagesstätte
Betreuung in der Kindertagesstätte. 2.1. Die zeitweilige Aufnahme Ihres Kindes als Gastkind in eine KITA ist nur für die vereinbarte Zeit gemäß Punkt 1. jedoch maximal 30 Tage pro Jahr auf Antrag bei der Stadt Zossen möglich, wenn die Aufnahmekapazität und die Personalsituation es erlauben.
2.2. 5.1 Die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder erfolgt auf der Grundlage der für Kindertagesstätten geltenden einer gesetzlichen Regelungen und Regelung (KitaG), insbesondere aber auf Basis der durch den Kita-Ausschuss der Einrichtung Xxxxxx „Kinderstübchen e.V.“ beschlossenen pädagogischen Konzeption.
2.3. Durch Bundesgesetz sind alle Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch einer Tagesstätte stehen. Hierzu werden auch gemeinsame Ausflüge und Besichtigungen gerechnet. Bei Unfällen muss die Einrichtung innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Meldung an die zuständige Unfallbehörde machen. Aus diesem Grund werden die Eltern gebeten dem Xxxxxx, auch Unfälle der Kinder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Einrichtung und zurück mitzuteilen.
2.4. Das Kind wird auf Wunsch der Eltern in der Kita mit Essen versorgt.
2.5. Abmeldungen des Kindes müssen nach den Regelungen in der jeweiligen Hausordnung der Einrichtung vorgenommen werden. Bei unentschuldigtem Xxxxxx gilt das Kind als anwesend.
2.6. Der Einrichtung ist schriftlich mitzuteilen, wann und von wem das Kind abgeholt bzw. ob und wann es ohne Begleitung nach Hause entlassen werden darf. 5.2 Die Betreuung bzw. die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe oder dem Eintritt des Kindes auf das Grundstück und endet mit der Übergabe des Kindes an die abholberechtigte Erzieher/in und endet mit Übergabe in die Obhut der abholberechtigten Person oder – bei vereinbarter Entlassung ohne Begleitung – beim Verlassen des Grundstückes bei Entlassung ohne BegleitungGrundstücks.
5.3 Während des Besuchs der Kindertagesstätte und den im Zusammenhang mit dem Besuch in der Kindertagesstätte entstehenden Wegen besteht für das Kind entweder gesetzlicher oder vertraglicher Unfallversicherungsschutz.
5.4 Die Krippen- und Kindergartenkinder erhalten je nach vereinbarter Betreuungszeit Mittagessen, Getränke, Frühstück und/oder Vesper. Dafür wird wie auf dem Elternbeitragsbescheid ausgewiesen ein pauschales monatliches Essengeld erhoben.
5.5 Die Hortkinder erhalten Mittagessen, Vesper und Getränke. Dafür wird ein pauschales tägliches Essengeld erhoben.
5.6 Bei stationären Aufenthalten (z.B. Kuraufenthalte) ist auf schriftlichen Antrag eine Rückerstattung des Essengeldes möglich.
5.7 Im Interesse des Kindes ist es sehr wichtig, dass die Eltern / Personensorgeberechtigten und die Erzieher/innen der Kindertagesstätte vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Es wird daher erwartet, dass die Eltern / Personensorgeberechtigten an den einberufenen Elternversammlungen teilnehmen. Für Einzelgespräche stehen die Kita-Leitung und der/die jeweilige Gruppenerzieher/in nach Vereinbarung zur Verfügung.
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Samples: Betreuungsvertrag
Betreuung in der Kindertagesstätte. 2.1. Die zeitweilige Aufnahme Ihres Betreuung des Kindes als Gastkind in eine KITA ist nur für die vereinbarte Zeit gemäß Punkt 1. jedoch maximal 30 Tage pro Jahr auf Antrag bei der Stadt Zossen möglich, wenn die Aufnahmekapazität und die Personalsituation es erlauben.
2.2. Die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder erfolgt auf der Grundlage im Rahmen der für Kindertagesstätten geltenden gesetzlichen Regelungen Vorschrif- ten. Zu Beginn der Betreuung soll je nach Alter des Kindes in Abstimmung mit der Kindertages- stättenleitung eine Eingewöhnung des Kindes durch eine dem Kind vertraute Bezugs- person stattfinden. Die Dauer der Eingewöhnung soll sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes richten und kann bis zu 4 Wochen betragen. Während der durch Eingewöhnung ist der tägliche Betreuungsumfang an der Belastbarkeit des Kindes auszurichten. Das Kind erhält in der Kindertagesstätte Getränke und – soweit unter 1.1. nicht anderes ver- einbart worden ist – ein Mittagessen. Für das Frühstück haben die Eltern selbst zu sor- gen. Während des Besuchs der Kindertagesstätte und auf den Kita-Ausschuss der Einrichtung beschlossenen pädagogischen Konzeption.
2.3. Durch Bundesgesetz sind alle Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch einer Tagesstätte stehenBe- such der Kindertagesstätte stehenden Wegen besteht für das Kind gesetzlicher Unfall- versicherungsschutz. Hierzu werden auch gemeinsame Ausflüge und Besichtigungen gerechnet. Bei Unfällen muss die Einrichtung innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Meldung an die zuständige Unfallbehörde machen. Aus diesem Grund werden Für das Kind ist es besonders wichtig, dass die Eltern gebeten dem Xxxxxxund das pädagogische Fachpersonal der Kindertagesstätte vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informie- ren. Es wird daher erwartet, auch Unfälle der Kinder auf dem direkten Weg dass die Eltern an den von der Wohnung Kindertagesstätte einberufe- nen Elternversammlungen teilnehmen. Für Einzelgespräche stehen die Leitung der Kin- dertagesstätte und die jeweiligen Erziehungskräfte nach vorheriger Vereinbarung zur Einrichtung Verfügung. Die Elternbeteiligungsrechte richten sich nach dem Gesetz zur Förderung und zurück mitzuteilen.
2.4Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - Ki- taFög) in der jeweils geltenden Fassung. Das Kind wird auf Wunsch Dazu gehört die Beteiligung der Eltern in der Kita mit Essen versorgtallen wesentlichen, die Kindertagesstätte betreffenden Angelegenheiten.
2.5. Abmeldungen des Kindes müssen nach den Regelungen in der jeweiligen Hausordnung der Einrichtung vorgenommen werden. Bei unentschuldigtem Xxxxxx gilt das Kind als anwesend.
2.6. Der Einrichtung ist schriftlich mitzuteilen, wann und von wem das Kind abgeholt bzw. ob und wann es ohne Begleitung nach Hause entlassen werden darf. Die Betreuung bzw. die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe oder dem Eintritt des Kindes auf das Grundstück und endet mit der Übergabe des Kindes an die abholberechtigte Person oder beim Verlassen des Grundstückes bei Entlassung ohne Begleitung.
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Samples: Vertrag Über Die Aufnahme Und Förderung Eines Kindes in Einer Kindertagesstätte