Bewertung und weiteres Vorgehen Musterklauseln

Bewertung und weiteres Vorgehen. Eine Beibehaltung des bisherigen Systems der Wertstoffsammlung im Landkreis Karls- ruhe ist aus den folgenden Gründen vorteilhaft: - Die getrennte Sammlung der Wertstoffe in einer Tonne bleibt für die Nutzenden ein- fach und unkompliziert und es sind keine weiteren Tonnen erforderlich, um Verpa- ckungen aus Kunststoffen, Metallen und Verbundstoffen und die stoffgleichen Nichtverpackungen sowie Druckerzeugnisse und Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen getrennt voneinander zu sammeln. - Durch die einfache und unkomplizierte Wertstoffsammlung werden voraussichtlich weiterhin nur noch wenige Wertstoffe mit dem Restabfall entsorgt und es wird weiter eine im Landesvergleich über dem Durchschnitt liegende Wertstoffmenge erfasst. - Durch eine moderne Sortiertechnik in den Anlagen in Bruchsal und Ölbronn werden die einzelnen Wertstoffe in einer vermarktbaren Qualität aus dem Gemisch aussor- tiert, ohne dass sie vorher aufwändig getrennt gesammelt werden müssten. - Die gemeinsame Sammlung der Wertstoffe ist ökologisch etwas vorteilhafter, weil zusätzliche Sammelfahrten weiterhin entfallen, die bei einer getrennten Sammlung erforderlich wären und durch die Sortierung eine gute Wertstoffqualität erzeugt wird, so dass die Wertstoffe als Sekundärrohstoffe verwertet und natürliche Ressourcen gespart werden können. - Eine getrennte Sammlung würde durch den hohen Umstellungsaufwand und die über lange Jahre zu erwartenden hohen Anteile an Fehlwürfen, die aussortiert wer- den müssten, zu keiner Kosteneinsparung gegenüber einer weiterhin gemeinsamen Sammlung der Verpackungen und Wertstoffe mit einer anschließenden Sortierung des Gemischs führen. Insofern ist eine gemischte Sammlung zumindest während einer langen Umstellungsphase wirtschaftlicher. - Der Landkreis bleibt für die Bevölkerung der alleinige Ansprechpartner für die Ab- fallentsorgung der privaten Haushalte und kann dadurch die Sammlung einheitlich steuern und die Vermeidung und Verwertung der Abfälle ganzheitlich fördern. - Genauere Vertragsregelungen für die Zusammenarbeit mit den Dualen Systemen gewährleisten, dass die Wertstoffsammlung besser sichergestellt werden kann, wenn es zu Störungen kommt oder Pflichten von einzelnen Dualen Systemen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden. - Der Landkreis ist zeitlich flexibler, wenn die Wertstoffsammlung künftig weiterentwi- ckelt werden sollte. Es wird deshalb empfohlen, einer Beibehaltung der bisher gemeinsamen Wertstoff- sammlung mit der Wertstofftonne, ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.