Bewusste Verstöße. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicher- ten), die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnun- gen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördli- cher Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Bewusste Verstöße. Ausgeschlossen Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer Sie oder jeden Mitversicher- tenMitversicherten), die den Schaden durch bewusstes Abweichen Abwei- chen von Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Gewässerschutz dienenden Gesetzendienen, Verordnun- gen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördli- cher Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Bewusste Verstöße. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicher- ten), die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnun- gen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördli- cher chen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: www.vbraab.de
Bewusste Verstöße. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer Ver sicherungsnehmer oder jeden Mitversicher- tenMitversicherten), die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnun- genVerordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördli- cher behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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