Bruchschäden außerhalb des Objektes. Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb des Objektes eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen soweit a) diese Rohre der Versorgung versicherter Objekte oder Anlagen dienen und b) die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und c) der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Appears in 4 contracts
Samples: Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung, Wochenendhausversicherung