Bundesfernstraßenbau Musterklauseln

Bundesfernstraßenbau. Als eines der am stärksten belasteten Transitländer Europas ist Baden-Württemberg auf eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur angewiesen, um die Qualität des Wirt- schaftsstandortes zu erhalten. Die Hauptlast des Verkehrs trägt die Straße. Die Schwerpunkte im Bundesfernstraßenbau liegen bei den notwendigen Kapazi- tätserweiterungen der Autobahnen an den bereits heute hochbelasteten Strecken, vornehmlich der A 6 zwischen Walldorf und Weinsberg und der A 8 zwischen Karls- ruhe und Stuttgart sowie dem Bau der Hochrheinautobahn A 98. Erheblicher Hand- lungsbedarf besteht außerdem bei der Substanzerhaltung des gesamten Netzes. Nachdem in den vergangenen Jahren keine ausreichenden Bundesmittel zur Verfü- gung standen, fordern wir eine deutliche Verbesserung der Mittelausstattung im Bundesfernstraßenbau. Derzeit sind folgende Aus- und Neubauprojekte im Bau: • A 6 Viernheim - Mannheim, Sinsheim - Sinsheim/Steinsfurt und Heilbronn/ Un- tereisesheim - Weinsberg, • A 8 Wurmberg - Leonberg und Xxxxxxxxxx - Xxxxxxxxxx • A 96 Lückenschluss zwischen Gebrazhofen und Dürren und • A 98 Lörrach-Ost - Rheinfelden/Karsau und Murg - Hauenstein. Die wichtigsten Ausbau- und Neubauvorhaben für die kommenden Jahre sind: • Xx Xxxx xxx X 0 Xxxxxxxx - Xxxxxxxxxx, Xxxxx-Xxxxx - Offenburg, privatfinan- ziert nach dem sog. A-Modell, Teningen - Freiburg/Mitte, • Xx Xxxx xxx X 0 Xxxxxxxxx - Sinsheim, Sinsheim/Steinsfurt - HN/Untereisesheim, Weinsberg - bayrische Landesgrenze, • an der A 8 Karlsbad - Pforzheim-West, Pforzheim-Nord - Wurmberg und Ho- henstadt - Ulm-West sowie der neue Albaufstieg zwischen Mühlhausen und Hohenstadt privatfinanziert nach dem sog. F-Modell, • an der A 81 Sindelfingen-Ost - Gärtringen, • der Weiterbau der A 98 mit dem Abschnitt Rheinfelden/Karsau - Tiengen, je- weils mit einer Fahrbahn. Wir verfolgen langfristig das Ziel einer durchgängi- gen Autobahnverbindung zwischen Rheintal- und Bodenseeautobahn. Unab- hängig davon wollen wir Zug um Zug eine leistungsfähige und ortsdurch- gangsfreie Bundesstraßenverbindung östlich von Tiengen zur Anbindung an die B27/A81 realisieren. • im Zuge der A 3 der Abschnitt Mainbrücke Bettingen - Biebelried. Um Großprojekte mittelfristig überhaupt noch finanzieren zu können, ist es erforder- lich, alternative Finanzierungsformen für den Straßenbau zu entwickeln. Wir drängen deshalb beim Bund darauf, weitere Straßen über privatrechtlich organi- sierte Gesellschaften, die für Bau, Finanzierung und Betrieb verantwortlich sind, zu fin...
Bundesfernstraßenbau. Die Regierungskoalition fordert eine bedarfsorientierte, langfristig gesicherte Zuweisung von Investitionsmitteln für den Bundesfernstraßenbau. Sie wird sich nachhaltig vor allem für den Bau notwendiger Ortsumfahrungen im Zuge von Bundesstraßen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger einsetzen; ebenso für den Bau von West-Ost-Verbindungen im Süden des Landes und für einen Ausbau der am stärksten belasteten Autobahnen auf sechs Spuren. Die Regierungskoalition tritt dafür ein, dass die Mittel für den Bundesfernstraßenbau erhöht und auf einem höheren Niveau bedarfsgerecht verstetigt werden. Hierzu fordert sie eine Zweckbindung der geplanten streckenabhängigen Lkw-Benutzungs- gebühr sowie eines höheren Teils des Mineralölsteueraufkommens, ferner eine baldige Fortschreibung des Bedarfsplans unter Beteiligung der Länder. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Bundes, alternative Finanzierungsformen zu entwickeln.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.