Common use of Clearing-Mitglied Clause in Contracts

Clearing-Mitglied. Soweit in der Clearing-Rahmenvereinbarung, nichts anderes geregelt ist, gilt Folgendes: Die Bank bedient sich zur Ausführung von Geschäften in Finanzinstrumen- ten eines ClearingMitglieds, welches grundsätzlich in eigenem Namen auf Rechnung der Bank die Geschäfte des Kunden ausführt. Ein Clearing-Mit- glied ist ein Institut, das aufgrund einer Clearing-Lizenz am Clearing-Sys- tem für die an den entsprechenden Märkten abgeschlossenen Wertpapier- und Termingeschäfte oder Geschäfte mit Bezug auf Emissionsrechte teil- nimmt. Die Bank unterzieht jedes ClearingMitglied vor Beauftragung einem internen Prüfungs- und Ratingverfahren. Die Bank informiert den Kunden in der Abrechnung über Geschäfte in Fi- nanzinstrumenten, welches ClearingMitglied von der Bank für das jeweilige Geschäft des Kunden beauftragt wurde. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Durchführung seiner Geschäfte mit einem bestimmten Clearing-Mit- glied. Die Bank hat jederzeit das Recht, im Rahmen der mit dem jeweiligen ClearingMitglied getroffenen vertraglichen Vereinbarungen die Zusammen- arbeit mit diesem zu beenden oder neue Clearing-Mitglieder mit der Ausfüh- rung von Geschäften in Finanzinstrumenten zu betrauen.

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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag, app.gerd-kommer-capital.de, vermoegensverwaltung.de

Clearing-Mitglied. Soweit in der Clearing-Rahmenvereinbarung, nichts anderes geregelt ist, gilt Folgendes: Die Bank bedient sich zur Ausführung von Geschäften in Finanzinstrumen- ten eines ClearingMitgliedsClearing-Mitglieds, welches grundsätzlich in eigenem Namen auf Rechnung der Bank die Geschäfte des Kunden ausführt. Ein Clearing-Mit- glied ist ein Institut, das aufgrund einer Clearing-Lizenz am Clearing-Sys- tem für die an den entsprechenden Märkten abgeschlossenen Wertpapier- und Termingeschäfte oder Geschäfte mit Bezug auf Emissionsrechte teil- nimmt. Die Bank unterzieht jedes ClearingMitglied Clearing-Mitglied vor Beauftragung einem internen Prüfungs- und Ratingverfahren. Die Bank informiert den Kunden in der Abrechnung über Geschäfte in Fi- nanzinstrumenten, welches ClearingMitglied Clearing-Mitglied von der Bank für das jeweilige Geschäft des Kunden beauftragt wurde. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Durchführung seiner Geschäfte mit einem bestimmten Clearing-Mit- glied. Die Bank hat jederzeit das Recht, im Rahmen der mit dem jeweiligen ClearingMitglied Clearing-Mitglied getroffenen vertraglichen Vereinbarungen die Zusammen- arbeit mit diesem zu beenden oder neue Clearing-Mitglieder mit der Ausfüh- rung von Geschäften in Finanzinstrumenten zu betrauen.

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Samples: at.scalable.capital