Connected Navigation Musterklauseln

Connected Navigation. Der Dienst Connected Navigation umfasst die folgenden Anwendungen / Funktionen, vorausgesetzt, dass diese Informationen von TOMTOM SALES BV, einem niederländischen Unternehmen mit Hauptgeschäftssitz in 000 Xx Xxxxxxxxxx, 0000XX, Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (der "Diensteanbieter") oder von einem vom Diensteanbieter benannten oder beauftragten Dritten erfasst werden. • Verkehrsinformationen in Echtzeit: Dieser Dienst ermöglicht es, die Verkehrslage in nahezu Echtzeit anzuzeigen, soweit diese Daten durch den Diensteanbieter erhoben werden. Die Verkehrslage auf der geplanten Strecke wird nur dann aufgeführt, wenn das Navigationssystem im Fahransichtsmodus verwendet wird. Wenn für die Verkehrsmanagement-Option der manuelle oder halbautomatische Modus gewählt wurde, können dem Kunden im Falle von Änderungen der Verkehrslage auf der geplanten Strecke alternative Routen angeboten werden. Im automatischen Modus wird die Route im Falle von Änderungen der Verkehrslage auf der geplanten Strecke automatisch in Echtzeit neu berechnet. • Örtliche Wettervorhersage: Dieser Dienst ermöglicht Ihnen, sich die Wetterbedingungen auf der geplanten Strecke und am Zielort anzeigen zu lassen. Dies gilt auch für den jeweils gewählten Kartenbereich auf Ihrem Navigationssystem. Voraussetzung ist jeweils, dass diese Informationen vom Serviceanbieter gesammelt und bereitgestellt werden. • Verfügbare Parkplätze: Dieser Dienst ermöglicht es, Parkplätze oder -häuser auf der geplanten Strecke oder am Zielort, wie auch auf dem gewählten Kartenbereich anzuzeigen. Für jeden Parkplatz und jedes Parkhaus werden Preise und Anzahl der freien Plätze angezeigt. Voraussetzung ist jeweils, dass diese Informationen vom Diensteanbieter verfügbar gemacht sind. • Kraftstoffpreise: Dieser Dienst ermöglicht die Anzeige von Tankstellen entlang der Route des Fahrers und am Zielort sowie auf der Karte des Navigationssystems des Fahrzeugs. Der Standort der Tankstellen und der letzte verfügbare Kraftstoffpreis werden nur als Richtwert angezeigt, sofern diese Informationen vom Herausgeber des Dienstes erhoben werden. • Ladestationen: (nur für Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrzeuge verfügbar) Dieser Dienst erlaubt die Information auf die Standorte von nahegelegenen Ladestationen und verfügbaren Ladepunkten auf der geplanten Strecke oder am Zielort, wie auch auf dem gewählten Kartenbereich, in nahezu Echtzeit, soweit diese Informationen vom Dienstanbieter bereitgestellt werden. • Online-Suche: Sofern dies...

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  • Implosion Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.

  • Exportkontrolle Der Besteller anerkennt, dass die Lieferungen den schweizerischen und/oder ausländischen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften über die Exportkontrolle unterstehen können und ohne Ausfuhr- bzw. Wiederausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde weder verkauft, vermietet noch in anderer Weise übertragen oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen. Der Besteller verpflichtet sich, solche Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten. Er nimmt zur Kenntnis, dass diese ändern können und auf den Vertrag im jeweils gültigen Wortlaut anwendbar sind.

  • Explosion Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Hardware Der Anbieter wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Er unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 gelten entsprechend.

  • Transparenz Auf Anfrage stellt der Datenexporteur der betroffenen Person eine Kopie dieser Klauseln, einschließlich der von den Parteien ausgefüllten Anlage, unentgeltlich zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich der in Anhang II beschriebenen Maßnahmen und personenbezogener Daten, notwendig ist, kann der Datenexporteur Teile des Textes der Anlage zu diesen Klauseln vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen; er legt jedoch eine aussagekräftige Zusammenfassung vor, wenn die betroffene Person andernfalls den Inhalt der Anlage nicht verstehen würde oder ihre Rechte nicht ausüben könnte. Auf Anfrage teilen die Parteien der betroffenen Person die Gründe für die Schwärzungen so weit wie möglich mit, ohne die geschwärzten Informationen offenzulegen. Diese Klausel gilt unbeschadet der Pflichten des Datenexporteurs gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679.

  • Export 11.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden vom Anbieter unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnungen sowie der US- Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. 11.2 Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde die anfallenden Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben, soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. 11.3 Beabsichtigt der Kunde die (Wieder-)Ausfuhr, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen, insbesondere der jeweiligen Außenwirtschaftsbehörde, einzuholen, bevor er die Produkte exportiert. Er wird sich eigenständig über die jeweils gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren und die (Wieder-)Ausfuhr eigenverantwortlich abwickeln. Der Anbieter hat insoweit keinerlei Auskunfts-, Beratungs-, oder Mitwirkungspflicht. 11.4 Verletzt der Kunde bei der (Wieder-)Aus- bzw. Einfuhr in ein anderes Land die für eine solche geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wird der Anbieter deshalb von dem Ausfuhr- oder Einfuhrland oder einem Transitstaat aufgrund der dortigen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen insoweit entstehenden finanziellen Verpflichtungen freizustellen und ist dem Anbieter darüber hinaus für den aus der bestimmungswidrig erfolgten (Wieder-)Aus– bzw. Einfuhr entstandenen Schaden ersatzpflichtig.