Common use of Corporate Governance Clause in Contracts

Corporate Governance. Da es sich bei der Emittentin nicht um eine Aktiengesellschaft handelt, ist diese nicht zur Abgabe einer Entspre- chungserklärung gemäß § 161 AktG im Hinblick auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" verpflichtet.

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Samples: Wertpapierprospekt, Securities Offering Agreement

Corporate Governance. Da es sich bei der Emittentin nicht um eine Aktiengesellschaft börsennotierte Gesellschaft handelt, ist diese nicht zur Abgabe einer Entspre- chungserklärung Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG im Hinblick auf die Empfehlungen der "Regierungskommission „Regierungs- kommission Deutscher Corporate Governance Kodex" verpflichtet.

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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt

Corporate Governance. Da es sich bei der Emittentin nicht um eine Aktiengesellschaft börsennotierte Gesellschaft handelt, ist diese nicht zur Abgabe einer Entspre- chungserklärung Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG im Hinblick auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" verpflichtet.

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Samples: Wertpapierprospekt

Corporate Governance. Da es sich bei der Emittentin nicht um eine Aktiengesellschaft börsennotierte Gesellschaft handelt, ist diese sie nicht zur Abgabe einer Entspre- chungserklärung verpflichtet eine Erklä- rung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG im Hinblick auf zu veröffentlichen und wendet die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" verpflichtet“ auch im Übrigen nicht an.

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Samples: Wertpapierprospekt

Corporate Governance. Da es sich bei der Emittentin nicht um eine Aktiengesellschaft börsennotierte Gesellschaft handelt, ist diese nicht zur Abgabe einer Entspre- chungserklärung Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG im Hinblick auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" “ („Kodex“) verpflichtet.

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Samples: Wertpapierprospekt

Corporate Governance. Da es sich bei der Emittentin nicht weder um eine Aktiengesellschaft noch um eine börsennotierte Gesellschaft handelt, ist diese nicht zur Abgabe einer Entspre- chungserklärung Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG im Hinblick auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" verpflichtet.

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Samples: Wertpapierprospekt