Corporate Governance. Da es sich bei der Emittentin nicht um eine Aktiengesellschaft handelt, ist diese nicht zur Abgabe einer Entspre- chungserklärung gemäß § 161 AktG im Hinblick auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" verpflichtet.
Appears in 2 contracts
Corporate Governance. Da es sich bei der Emittentin nicht um eine Aktiengesellschaft börsennotierte Gesellschaft handelt, ist diese nicht zur Abgabe einer Entspre- chungserklärung Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG im Hinblick auf die Empfehlungen der "Regierungskommission „Regierungs- kommission Deutscher Corporate Governance Kodex" “ verpflichtet.
Appears in 2 contracts
Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Corporate Governance. Da es sich bei der Emittentin nicht um eine Aktiengesellschaft börsennotierte Gesellschaft handelt, ist diese nicht zur Abgabe einer Entspre- chungserklärung Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG im Hinblick auf die Empfehlungen der "„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" “ verpflichtet.
Appears in 1 contract
Samples: Wertpapierprospekt
Corporate Governance. Da es sich bei der Emittentin nicht um eine Aktiengesellschaft börsennotierte Gesellschaft handelt, ist diese sie nicht zur Abgabe einer Entspre- chungserklärung verpflichtet eine Erklä- rung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG im Hinblick auf zu veröffentlichen und wendet die Empfehlungen der "Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex" verpflichtet“ auch im Übrigen nicht an.
Appears in 1 contract
Samples: Wertpapierprospekt
Corporate Governance. Da es sich bei der Emittentin nicht um eine Aktiengesellschaft börsennotierte Gesellschaft handelt, ist diese nicht zur Abgabe einer Entspre- chungserklärung Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG im Hinblick auf die Empfehlungen der "„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" “ („Kodex“) verpflichtet.
Appears in 1 contract
Samples: Wertpapierprospekt
Corporate Governance. Da es sich bei der Emittentin nicht weder um eine Aktiengesellschaft noch um eine börsennotierte Gesellschaft handelt, ist diese nicht zur Abgabe einer Entspre- chungserklärung Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG im Hinblick auf die Empfehlungen der "„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" “ verpflichtet.
Appears in 1 contract
Samples: Wertpapierprospekt