Common use of Datenaustausch und Datenschutz Clause in Contracts

Datenaustausch und Datenschutz. 12.1 Die Vertragspartner werden die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Daten- verarbeitung unter Beachtung des § 6a EnWG und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrechnung der Verlustenergie Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Abwicklung der Lieferung erforderlich ist. Unbeschadet der Geheimhaltungspflicht ist jeder Vertragspartner berechtigt, auch vertrauliche Informationen des anderen Vertragspartners an Behörden oder Gerichte weiterzugeben, soweit er hierzu aufgrund geltenden Rechts verpflichtet ist. 12.2 Der Lieferant stimmt einer anonymisierten Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse zu.

Appears in 5 contracts

Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag

Datenaustausch und Datenschutz. 12.1 Die Vertragspartner werden die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses die- ses Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Daten- verarbeitung Datenverarbeitung unter Beachtung des § 6a 9 EnWG und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Die Vertragspartner sind berechtigtbe- rechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrechnung der Verlustenergie Verbrauchs-Ver- brauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Abwicklung der Lieferung erforderlich ist. . 12.2 Unbeschadet der Geheimhaltungspflicht ist jeder Vertragspartner berechtigt, auch vertrauliche Informationen des anderen Vertragspartners an Behörden oder Gerichte weiterzugeben, soweit er hierzu aufgrund geltenden Rechts verpflichtet ist. 12.2 12.3 Der Lieferant stimmt einer anonymisierten Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse zu.

Appears in 1 contract

Samples: Stromlieferungsvertrag

Datenaustausch und Datenschutz. 12.1 Die Vertragspartner werden die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Daten- verarbeitung Datenverarbeitung unter Beachtung des § 6a 9 EnWG und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrechnung der Verlustenergie Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Abwicklung der Lieferung erforderlich ist. . 12.2 Unbeschadet der Geheimhaltungspflicht ist jeder Vertragspartner berechtigt, auch vertrauliche Informationen des anderen Vertragspartners an Behörden oder Gerichte weiterzugeben, soweit er hierzu aufgrund geltenden Rechts verpflichtet ist. 12.2 12.3 Der Lieferant stimmt einer anonymisierten Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse zu.

Appears in 1 contract

Samples: Stromlieferungsvertrag