Datenschutz-Richtlinie Musterklauseln

Datenschutz-Richtlinie. Bei allen Fragen rund um den Schutz Ihrer Daten erhalten Sie Auskunft durch unsere Geschäftsführung, Sie erreichen uns über die vorgenannten Kontaktdaten. Sie haben Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, in deren Bundesland das Unternehmen seinen Sitz hat. Für unser Unternehmen ist dies: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Xxxxxxxxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxxx Tel. 0000 00000-0 (tel:+00000000000) Fax 0000 00000-00 xxxx://xxx.xxx.xxx.xx (xxxx://xxx.xxx.xxx.xx/) Im Anhang zu dieser Richtlinie finden Sie eine Übersicht über die Geschäftspartner als auch der Versicherer mit denen wir in der Regel zusammenarbeiten. An diese findet eine Datenübermittlung zur Erfüllung unseres Auftrages oder gesetzlicher Verpflichtungen statt.
Datenschutz-Richtlinie. Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Dies zeigt sich selbstverständlich in unserem Umgang mit personenbezogenen Daten. Diese Richtlinie gibt Aufschluss darüber, welche Informationen und Daten durch Bikeschule-Emmental erhoben und ausgewertet, wofür diese Informationen verwendet und mit wem sie ausgetauscht werden. Beim Umgang mit Ihren Daten hält sich Bikeschule-Emmental an die geltende Gesetzgebung – insbesondere der DSGVO und dem schweizerischen Datenschutzrecht. Bikeschule-Emmental erlaubt sich die Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt auf die Einwilligung der Betroffenen. Diese Datenschutz-Richtlinie gliedert sich in folgende Teile: • Erfassung allgemeiner Informationen • Verarbeitung von Personendaten • SSL-Verschlüsselung • Einsatz und Verwendung von Social Plugins • Cookies • Änderung unserer Datenschutz-Richtlinie • Verantwortliche Stelle und Kontakt
Datenschutz-Richtlinie. Nach Maßgabe der Art. 37 - 39 DS-GVO/ § 38 BDSGneu erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten wie folgt: Xxxxxx Xxxxx, Xxxxx 0, 00000 Xxxxxx, xxxxxx.xxxxx@xxxxxx-xxxxxx.xx (mailto:xxxxxx.xxxxx@xxxxxx-xxxxxx.xx) Dieser nimmt die ihm aus dieser Richtlinie zugewiesenen Aufgaben bei weisungsfreier Anwendung seiner Fachkunde wahr. Für Meldungen, Auskünfte etc. gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden ist der DSB zuständig. Die Unternehmensabteilungen stellen die hierfür erforderlichen Informationen, Unterlagen etc. zur Verfügung. Gleiches gilt für Anfragen, Beschwerden oder Auskunftsersuchen. Jeder Mitarbeiter unseres Unternehmens kann sich unmittelbar mit Hinweisen, Anregungen oder Beschwerden an den DSB wenden, auf Wunsch wird absolute Vertraulichkeit gewahrt. Sie haben Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, in deren Bundesland das Unternehmen seinen Sitz hat. Für unser Unternehmen ist dies: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Xxxxxxxxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxxx Tel. 0000 00000-0 (tel:+00000000000) Fax 0000 00000-00 xxxx://xxx.xxx.xxx.xx (xxxx://xxx.xxx.xxx.xx/) Im Anhang zu dieser Richtlinie finden Sie eine Übersicht über die Geschäftspartner als auch der Versicherer mit denen wir in der Regel zusammenarbeiten. An diese findet eine Datenübermittlung zur Erfüllung unseres Auftrages oder gesetzlicher Verpflichtungen statt.

Related to Datenschutz-Richtlinie

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.