Common use of Definition des Vermögensschadens Clause in Contracts

Definition des Vermögensschadens. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen von dem Versiche- rungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten.

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Samples: www.pro-advokat.com, www.drb.de

Definition des Vermögensschadens. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder we- der Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers Kör- pers oder Schädigung der Gesundheit von MenschenMen- schen) noch Sachschäden (Beschädigung, VerderbenVerder- ben, Vernichtung oder Abhandenkommen von SachenXx- xxxx, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen von dem Versiche- rungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleitenher- leiten.

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Samples: www.iitr.de, www.bvvgf.de

Definition des Vermögensschadens. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden Per- sonenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden Sach- schäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen von dem Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten.

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Samples: www.ra-rhm.de, www.pro-advokat.com

Definition des Vermögensschadens. 1.1.2.1 Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen) sind, sind noch sich aus solchen von dem Versiche- rungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleitenher- leiten. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Zeichen.

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Samples: sdv-online.de

Definition des Vermögensschadens. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen von dem Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten. Als Sachen gel- ten insbesondere auch Geld und geldwerte Zeichen.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Definition des Vermögensschadens. 2.1 Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung Vernich- tung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen von dem Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten ver- ursachten Schäden herleiten.

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Samples: stbv-bremen.de

Definition des Vermögensschadens. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen von dem Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten.

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Samples: www.philologenverband.de

Definition des Vermögensschadens. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (BeschädigungBeschä- digung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen von dem Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten.

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Samples: v-s-w.de

Definition des Vermögensschadens. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen von dem Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Zeichen.

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Samples: www.fairsicherungsladen-freiburg.de