Deliktunfähigkeit. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schä- den auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach §§ 827 bis 829 des Bürgerlichen Gesetz- buches (BGB) nicht verantwortlich war (z. B. wegen Minderjährigkeit) und soweit ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist. Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Re- gresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schaden- ersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige), soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind, vor. Für Sach- und Vermögensschäden ist die Höchster- satzleistung des Versicherers auf 5.000 EUR je Versi- cherungsfall begrenzt. Für Personenschäden gilt die zu diesem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
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Deliktunfähigkeit. a) Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schä- den Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder eine mitversicherte versicherte Person nach §§ 827 bis 829 des Bürgerlichen Gesetz- buches Gesetzbuches (BGB) nicht verantwortlich war (z. B. wegen Minderjährigkeit) und soweit ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist. .
b) Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Re- gresseRegresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schaden- ersatzpflichtige schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige), soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind, vor. Für Sach- und Vermögensschäden ist die Höchster- satzleistung des Versicherers auf 5.000 EUR je Versi- cherungsfall begrenzt. Für Personenschäden gilt die zu diesem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung
Deliktunfähigkeit. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schä- den auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach §§ 827 bis 829 des Bürgerlichen Gesetz- buches (BGB) nicht verantwortlich war (z. B. wegen Minderjährigkeit) und soweit ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig leistungspflich- tig ist. Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Re- gresseRegresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schaden- ersatzpflichtige scha- denersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige), soweit so- weit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind, vor. Für Sach- und Vermögensschäden ist die Höchster- satzleistung des Versicherers auf 5.000 25.000 EUR je Versi- cherungsfall begrenzt. Für Personenschäden gilt die zu diesem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Deliktunfähigkeit. (1) Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schä- den Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder eine mitversicherte versicherte Person nach §§ 827 bis 829 des Bürgerlichen Gesetz- buches Gesetzbuches (BGB) nicht verantwortlich war (z. B. wegen Minderjährigkeit) und soweit ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist. .
(2) Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Re- gresseRegresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schaden- ersatzpflichtige schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige), soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind, vor. Für Sach- und Vermögensschäden ist die Höchster- satzleistung des Versicherers auf 5.000 EUR je Versi- cherungsfall begrenzt. Für Personenschäden gilt die zu diesem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister