Deutsches Recht Musterklauseln

Deutsches Recht. Welches Recht gilt für Ihren Vertrag?
Deutsches Recht. Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Deutsches Recht. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Deutsches Recht. Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Deutsches Recht. Welches Recht gilt für Ihren Vertrag? Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Deutsches Recht. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Ausstellern und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sowie mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die auf die Anwendbarkeit eines anderen als des deutschen Rechts verweisen.
Deutsches Recht. Welches Recht gilt für Ihren Vertrag? Wo können Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden? (1) Zuständiges Gericht, wenn Sie gegen uns Klage erheben (2) Zuständiges Gericht, wenn wir gegen Sie Klage erheben a) Ihr Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz ist uns bekannt Wenn wir aus dem Versicherungsvertrag Klage gegen Sie erheben, ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person ist (zum Beispiel ei- ne Aktiengesellschaft oder eine GmbH) oder eine parteifähige Per- sonengesellschaft (zum Beispiel eine Offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft), bestimmt sich das zuständige Gericht nach seinem Geschäftssitz. b) Ihr Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz ist uns nicht be- kannt (3) Zuständiges Gericht, wenn Sie außerhalb der Europäi- schen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz wohnen (4) Zuständiges Gericht, wenn das schädigende Ereignis im Ausland eintritt
Deutsches Recht. Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Deutsches Recht. Diese Police sowie die vorvertraglichen Beziehungen unterliegen dem deutschen Recht. Die maßgebliche Sprache für diese Police als auch die vorvertraglichen Beziehungen ist Deutsch. Ausschließlich zuständig sind die Gerichte Deutschlands. Sie können uns insbesondere an dem für ihren Wohnsitz zuständigen Gericht verklagen.
Deutsches Recht. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz, soweit in diesen Verkehrshaftungsbedingungen nicht abgewichen wird (siehe § 210 VVG).