DIE GENERALVERSAMMLUNG. Artikel 4 Die Regio Basiliensis hält eine ordentliche Generalversammlung ab, der folgende Befugnisse zustehen: 1. Festsetzung und die Änderung der Statuten.
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Samples: Rahmenvertrag
DIE GENERALVERSAMMLUNG. Artikel 4 Die Regio Basiliensis hält eine ordentliche Generalversammlung ab, der folgende Befugnisse zustehen: 1. Festsetzung und die Änderung der Statuten.
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