Common use of Durchrechnungszeitraum und Bandbreite Clause in Contracts

Durchrechnungszeitraum und Bandbreite. Die Normalarbeitszeit kann innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes bis zu 52 Wochen unregelmäßig so verteilt werden, dass sie im Durchschnitt des Durchrechnungszeitraumes 38 ,5 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Die Normalarbeitszeit pro Woche darf 45 Stunden nicht überschreiten und 32 Stunden nicht unterschreiten. Ein Unterschreiten der 32 Stunden in der Woche ist möglich, wenn der Zeitausgleich in Form von ganzen Tagen erfolgt.

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Samples: www.metalltechnik-wien.at, personalundrecruiting.com, www.metalltechnik-wien.at

Durchrechnungszeitraum und Bandbreite. Die Normalarbeitszeit kann innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes bis zu 52 Wochen unregelmäßig unre- gelmäßig so verteilt werden, dass sie im Durchschnitt des Durchrechnungszeitraumes 38 ,5 Stunden 40 Stun- den pro Woche nicht überschreitet. Die Normalarbeitszeit pro Woche darf 45 48 Stunden nicht überschreiten und 32 Stunden nicht unterschreiten. Ein Unterschreiten der 32 Stunden in der Woche ist möglich, wenn der Zeitausgleich Zeitaus- gleich in Form von ganzen Tagen erfolgt.

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Samples: www.arching.at

Durchrechnungszeitraum und Bandbreite. Die Normalarbeitszeit kann innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes bis zu 52 Wochen unregelmäßig so verteilt werden, dass daß sie im Durchschnitt des Durchrechnungszeitraumes 38 ,5 40 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Die Normalarbeitszeit pro Woche darf 45 48 Stunden nicht überschreiten und 32 Stunden nicht unterschreiten. Ein Unterschreiten der 32 Stunden in der Woche ist möglich, wenn der Zeitausgleich in Form von ganzen Tagen erfolgt.

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Samples: www.bauberufe.eu