Common use of Eigentum an Entwürfen und Daten Clause in Contracts

Eigentum an Entwürfen und Daten. 6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. 6.2 Die Originale sind dem Kommunikationsdesigner nach angemessener Frist unbeschä- digt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädi- gung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Kommunikationsdesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 6.4 Hat der Kommunikationsdesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden. 6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen (Avg) Für Kommunikationsdesign

Eigentum an Entwürfen und Daten. 6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. 6.2 Die Originale sind dem Kommunikationsdesigner nach angemessener Frist unbeschä- digt unbe- schädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädi- gung Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung Wieder- herstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Kommunikationsdesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 6.4 Hat der Kommunikationsdesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung Ver- fügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden. 6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign

Eigentum an Entwürfen und Daten. 6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. 6.2 Die Originale sind dem Kommunikationsdesigner Xxxxxxx Xxxxx nach angemessener Frist unbeschä- digt unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädi- gung Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden weiterge- henden Schadens bleibt unberührt. 6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Kommunikationsdesignersvon Xxxxxxx Xxxxx. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 6.4 Hat der Kommunikationsdesigner Xxxxxxx Xxxxx dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers von Xxxxxxx Xxxxx geändert werden. 6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung Rech- nung des Auftraggebers.

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Samples: General Terms and Conditions for Communication Design Services

Eigentum an Entwürfen und Daten. 6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen sonstigen Ergebnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum Eigentumsrechte übertragen. 6.2 Die Originale sind dem Kommunikationsdesigner Produktdesigner nach angemessener Frist unbeschä- digt unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädi- gung Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des KommunikationsdesignersProduktdesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 6.4 Hat der Kommunikationsdesigner Produktdesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers Produktdesigners geändert werden. 6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 5.1 bis 6.4 5.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

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Samples: Avg Produktdesign

Eigentum an Entwürfen und Daten. 6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. 6.2 Die Originale sind dem Kommunikationsdesigner der Agentur WELTEN Unternehmensfaszination nach angemessener Frist unbeschä- digt unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädi- gung Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Kommunikationsdesignersder Agentur WELTEN Unternehmensfaszination. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren ver- einbaren und zu vergüten. 6.4 Hat der Kommunikationsdesigner die Agentur WELTEN Unternehmensfaszination dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung Zustim- mung des Designers geändert werden. 6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

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Samples: General Terms and Conditions for Communication Design Services

Eigentum an Entwürfen und Daten. 6.1 Verlust/Beschädigung von Fotomaterial 5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen Werken werden nur alle Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. 6.2 Die 5.2. Originale sind dem Kommunikationsdesigner Auftragnehmer nach vereinbarter – bzw. wenn nichts vereinbart wird – angemessener Frist unbeschä- digt unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädi- gung Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Ziff. 7.6. und die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt bleiben unberührt. 6.3 5.3. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des KommunikationsdesignersAuftragnehmers. Dieser Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 6.4 5.4. Hat der Kommunikationsdesigner Auftragnehmer dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers Auftragnehmers geändert werden. 6.5 5.5. Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 5.1 bis 6.4 5.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

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Samples: Agb Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentum an Entwürfen und Daten. 6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. 6.2 Die Originale sind dem Kommunikationsdesigner nach angemessener Frist unbeschä- digt unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich schrift- lich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädi- gung Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung Wie- derherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Kommunikationsdesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren HerausgabeHeraus- gabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 6.4 Hat der Kommunikationsdesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger vorhe- riger Zustimmung des Designers geändert werden. 6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des AuftraggebersAuftrag- gebers.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign

Eigentum an Entwürfen und Daten. 6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. 6.2 Die Originale sind dem Kommunikationsdesigner Xxxxxxxx nach angemessener Frist unbeschä- digt unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädi- gung Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Auftrag- geber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung Wieder- herstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens Scha- dens bleibt unberührt. 6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden entstehen- den Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Kommunikationsdesignersvon Schlicht. Dieser Das Designbüro Schlicht ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 6.4 Hat der Kommunikationsdesigner das Designbüro dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers von Schlicht geändert werden. 6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

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Samples: Avg Kommunikationsdesign

Eigentum an Entwürfen und Daten. 6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte Nutzungrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. 6.2 Die Originale sind dem de Kommunikationsdesigner nach angemessener Frist unbeschä- digt unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädi- gung Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale Ori- ginale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des KommunikationsdesignersKom- munikationsdesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 6.4 Hat der Kommunikationsdesigner dem Auftraggeber Auftrag- geber Daten und Dateien zur Verfügung Vergütung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers Kommuni- kationsdesigner geändert werden. 6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign