Common use of Eigentum an Entwürfen und Daten Clause in Contracts

Eigentum an Entwürfen und Daten. 8.1 An Entwürfen und Satzdateien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. 8.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Webdesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, sämtliche Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 8.3 Hat der Webdesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Ver- fügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.

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Samples: Webdesign Agreement

Eigentum an Entwürfen und Daten. 8.1 An Entwürfen und Satzdateien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck Ver- tragszweck etwas anderes ergibt. 8.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum Eigen- tum des Webdesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, sämtliche Daten und Dateien an den Auftraggeber Auf- traggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 8.3 8.4 Hat der Webdesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offeneof- fene« Dateien zur Ver- fügung Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers Desig- ners geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.

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Samples: Webdesign Agreement

Eigentum an Entwürfen und Daten. 8.1 An Entwürfen und Satzdateien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ande- res ergibt. 8.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des WebdesignersWebdesi- gners. Dieser ist nicht verpflichtet, sämtliche Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 8.3 8.4 Hat der Webdesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Ver- fügung Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Webdesign

Eigentum an Entwürfen und Daten. 8.1 An Entwürfen und Satzdateien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. 8.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Webdesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, sämtliche Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 8.3 8.4 Hat der Webdesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Ver- fügung Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.

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Samples: Webdesign Agreement

Eigentum an Entwürfen und Daten. 8.1 An Entwürfen und Satzdateien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragenübertra- gen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. 8.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des WebdesignersWebdesi- gners. Dieser ist nicht verpflichtet, sämtliche Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 8.3 8.4 Hat der Webdesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Ver- fügung Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign