Common use of Eigentum an Entwürfen und Daten Clause in Contracts

Eigentum an Entwürfen und Daten. 8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. 8.2 Die Originale sind der SAUER Markenstylisten nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 8.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der SAUER Markenstylisten. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 8.4 Haben die SAUER Markenstylisten dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sog. „offene“ Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designagentur geändert werden, es sei denn aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes. 8.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung des Auftraggebers und, sofern Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers. 8.6 Die SAUER Markenstylisten sind nicht verpflichtet, Daten und Dateien des Auftraggebers zu archivieren. Wenn vom Auftraggeber gewünscht, berechnen die SAUER Markenstylisten 2% des Auftragswertes.

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Samples: General Terms and Conditions for Communication Design Services

Eigentum an Entwürfen und Daten. 8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumteinge- räumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes ande- res vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. 8.2 Die Originale sind der SAUER Markenstylisten 11com7 GmbH nach angemessener Frist unbeschädigt unbe- schädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung Beschädi- gung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 8.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben verblei- ben im Eigentum der SAUER Markenstylisten. Dieser 11com7 GmbH. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber Auftrag- geber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 8.4 Haben die SAUER Markenstylisten Die 11com7 GmbH dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sog. „sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designagentur 11com7 GmbH geändert werden, es sei denn denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes. 8.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers. 8.6 Die SAUER Markenstylisten sind nicht verpflichtet, Daten und Dateien des Auftraggebers zu archivieren. Wenn vom Auftraggeber gewünscht, berechnen die SAUER Markenstylisten 2% des Auftragswertes.

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Samples: General Terms and Conditions for Communication Design Services

Eigentum an Entwürfen und Daten. 8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. 8.2 Die Originale sind der SAUER Markenstylisten WENDA | Büro für Gestaltung / Xxxxxxx Xxxxx nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 8.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der SAUER Markenstylistenvon WENDA | Büro für Gestaltung / Xxxxxxx Xxxxx. Dieser Er ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 8.4 Haben die SAUER Markenstylisten Hat WENDA | Büro für Gestaltung / Xxxxxxx Xxxxx dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sog. „sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designagentur von WENDA | Büro für Gestaltung / Xxxxxxx Xxxxx geändert werden, es sei denn denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes. 8.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers. 8.6 Die SAUER Markenstylisten sind nicht verpflichtet, Daten und Dateien des Auftraggebers zu archivieren. Wenn vom Auftraggeber gewünscht, berechnen die SAUER Markenstylisten 2% des Auftragswertes.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign

Eigentum an Entwürfen und Daten. 8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. 8.2 Die Originale sind der SAUER Markenstylisten WOLKENdieb DESIGNAGENTUR nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 8.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der SAUER MarkenstylistenWOLKENdieb DESIGNAGENTUR. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 8.4 Haben Hat die SAUER Markenstylisten WOLKENdieb DESIGNAGENTUR dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sog. „offene“ Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designagentur geändert werden, es sei denn aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes. 8.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung des Auftraggebers und, sofern Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers.Auftraggeber 8.6 Die SAUER Markenstylisten sind WOLKENdieb DESIGNAGENTUR ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien des Auftraggebers zu archivieren. Wenn vom Auftraggeber gewünscht, berechnen berechnet die SAUER Markenstylisten WOLKENdieb DESIGNAGENTUR 2% des Auftragswertes.

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Samples: General Terms and Conditions