Common use of Eigentumsverhältnisse, Halter des Mietgegenstandes und Zulassung Clause in Contracts

Eigentumsverhältnisse, Halter des Mietgegenstandes und Zulassung. 1. Der Vermieter ist Eigentümer des Mietgegenstands. Der Vermieter ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Mieter, den Mietgegenstand zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen.

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