Common use of Eigentumsvorbehaltssicherung Clause in Contracts

Eigentumsvorbehaltssicherung. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehaltssicherung. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (Kaufpreis, Transportvergütung Verzugszinsen, sonstiger Verzugsschaden, etc.) aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Dies stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Zurücknahme Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Wir sind berechtigt, uns selbst in den Besitz der Kaufsache zu setzen, dem stimmt der Besteller ausdrücklich zu, so daß dies keine verbotene Eigenmacht darstellt.

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Samples: Sales Contracts

Eigentumsvorbehaltssicherung. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Liefervertrag vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den aner- kannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Besteller vor. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei unsin laufende Rech- nungen buchen (Kontokorrentvorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des BestellersBestel- lers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmenzurückzu- nehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Ver- trag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten Verbind- lichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen– anzurech- nen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehaltssicherung. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang zur vollständigen Bezahlung aller Zahlungen uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Geschäftsbeziehung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere insbesonde- re bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten Verbind- lichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen / Geschäftsbedingungen (Verbraucher)