Einbuchung/Avalprovision/Entgelte. Die DZ BANK ist berechtigt, den Auftraggeber mit dem Avalbetrag auf dessen Avalkonto zu belasten und ihm für die Dauer der Verpflichtung die Avalprovision - soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde - periodisch in Rechnung zu stellen, sobald sie das Aval oder den Avalauftrag nebst Rückgarantie abgesandt hat. Für die Bearbeitung des Avals (Ausfertigung, Änderung, sonstige Leistungen) wird die DZ BANK dem Auftraggeber Entgelte in vereinbarter Höhe in Rech- nung stellen. Geht der DZ BANK eine formal ordnungsgemäße Zahlungsanforderung des Begünstigten oder der Zweitbank zu, so wird die DZ BANK entsprechend den Bedingungen des Avals Zahlung an den Begünstigten leisten. Gegenüber einer solchen Zahlungsanforderung kann die DZ BANK bei Garantien, Rückgarantien, Akkrediti- ven, Standby Letter of Credit und bei „Bürgschaften auf erstes Anfordern“ nur den Einwand des Rechts- missbrauchs berücksichtigen und dies nur dann, wenn dieser vor Zahlung aus dem Aval geltend gemacht worden ist und der Rechtsmissbrauch offensichtlich oder aufgrund liquider Beweismittel für jedermann klar erkennbar ist. Bei sonstigen Bürgschaften wird die DZ BANK zu- lässige Einreden oder Einwendungen berücksichti- gen, die der Auftraggeber ihr gegenüber unverzüg- lich nach Benachrichtigung über den Eingang einer Zahlungsanforderung schriftlich glaubhaft gemacht hat, damit sie an den Begünstigten weitergeleitet werden können.
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Samples: www.v-mn.de, www.v-mn.de, www.berliner-volksbank.de
Einbuchung/Avalprovision/Entgelte. Die DZ BANK ist berechtigt, den Auftraggeber mit dem Avalbetrag auf dessen Avalkonto zu belasten und ihm für die Dauer der Verpflichtung die Avalprovision - soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde - periodisch in Rechnung zu stellen, sobald sie das Aval oder den Avalauftrag nebst Rückgarantie abgesandt hat. Für die Bearbeitung des Avals (Ausfertigung, Änderung, sonstige Leistungen) wird die DZ BANK dem Auftraggeber Entgelte in vereinbarter Höhe in Rech- nung stellen. Geht der DZ BANK eine formal ordnungsgemäße Zahlungsanforderung des Begünstigten oder der Zweitbank zu, so wird die DZ BANK entsprechend den Bedingungen des Avals Zahlung an den Begünstigten leisten. Gegenüber einer solchen Zahlungsanforderung kann die DZ BANK bei Garantien, Rückgarantien, Akkrediti- ven, Standby Letter of Credit und bei „Bürgschaften auf erstes Anfordern“ nur den Einwand des Rechts- missbrauchs berücksichtigen und dies nur dann, wenn dieser vor Zahlung aus dem Aval geltend gemacht worden ist und der Rechtsmissbrauch offensichtlich oder aufgrund liquider Beweismittel für jedermann klar erkennbar ist. Bei sonstigen Bürgschaften wird die DZ BANK zu- lässige zulässige Einreden oder Einwendungen berücksichti- genberücksichtigen, die der Auftraggeber ihr gegenüber unverzüg- lich unverzüglich nach Benachrichtigung über den Eingang einer Zahlungsanforderung schriftlich glaubhaft gemacht hat, damit sie an den Begünstigten weitergeleitet werden können.
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Samples: firmenkunden.dzbank.de, www.dzbank.de
Einbuchung/Avalprovision/Entgelte. Die DZ BANK Bank ist berechtigt, den Auftraggeber mit dem Avalbetrag auf dessen Avalkonto zu belasten und ihm für die Dauer der Verpflichtung die Avalprovision - – soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde - – periodisch in Rechnung zu stellen, sobald sie das Aval oder den Avalauftrag nebst Rückgarantie abgesandt hat. Für die Bearbeitung des Avals (Ausfertigung, Änderung, sonstige Leistungen) wird die DZ BANK dem Auftraggeber Entgelte in vereinbarter Höhe in Rech- nung stellen. Geht der DZ BANK Bank eine formal ordnungsgemäße Zahlungsanforderung des Begünstigten oder der Zweitbank zu, so wird die DZ BANK Bank entsprechend den Bedingungen des Avals Zahlung an den Begünstigten leisten. Gegenüber einer solchen Zahlungsanforderung kann die DZ BANK Bank bei Garantien, Rückgarantien, Akkrediti- venAkkreditiven, Standby Letter of Credit und bei „Bürgschaften auf erstes Anfordern“ nur den Einwand des Rechts- missbrauchs Rechtsmissbrauchs berücksichtigen und dies nur dann, wenn dieser vor Zahlung aus dem Aval geltend gemacht worden ist und der Rechtsmissbrauch offensichtlich oder aufgrund liquider Beweismittel für jedermann klar erkennbar ist. Bei sonstigen Bürgschaften wird die DZ BANK zu- lässige Bank zulässige Einreden oder Einwendungen berücksichti- genberücksichtigen, die der Auftraggeber ihr gegenüber unverzüg- lich unverzüglich nach Benachrichtigung über den Eingang einer Zahlungsanforderung schriftlich glaubhaft gemacht hat, damit sie an den Begünstigten weitergeleitet werden können. Erklärungen, Zahlungsanforderungen sowie sonstige Dokumente und Urkunden, die nach den Bedingungen des Avals verlangt sind und unter diesem vorgelegt werden, wird die Bank sorgfältig daraufhin prüfen, ob sie nach ihrer äußeren Aufmachung den Bedingungen des Avals entsprechen und sich nicht widersprechen. Dokumente oder Urkunden, die nicht im Original, sondern per authentisierter oder geschlüsselter Teletransmission vorgelegt werden, kann die Bank wie Originale behandeln.
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Samples: www.verbundvolksbank-owl.de
Einbuchung/Avalprovision/Entgelte. Die DZ BANK ist berechtigt, den Auftraggeber mit dem Avalbetrag auf dessen Avalkonto zu belasten und ihm für die Dauer der Verpflichtung die Avalprovision - soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde - periodisch in Rechnung zu stellen, sobald sie das Aval oder den Avalauftrag nebst Rückgarantie abgesandt hat. Für die Bearbeitung des Avals (Ausfertigung, Änderung, sonstige Leistungen) wird die DZ BANK dem Auftraggeber Entgelte in vereinbarter Höhe in Rech- nung stellen. Geht der DZ BANK eine formal ordnungsgemäße Zahlungsanforderung des Begünstigten oder der Zweitbank zu, so wird die DZ BANK entsprechend den Bedingungen des Avals Zahlung an den Begünstigten leisten. Gegenüber einer solchen Zahlungsanforderung kann die DZ BANK bei Garantien, Rückgarantien, Akkrediti- ven, Standby Letter of Credit und bei „Bürgschaften auf erstes Anfordern“ nur den Einwand des Rechts- missbrauchs berücksichtigen und dies nur dann, wenn dieser vor Zahlung aus dem Aval geltend gemacht 1/3 DZ31.1010*10.17 worden ist und der Rechtsmissbrauch offensichtlich oder aufgrund liquider Beweismittel für jedermann klar erkennbar ist. Bei sonstigen Bürgschaften wird die DZ BANK zu- lässige zulässi- ge Einreden oder Einwendungen berücksichti- genberücksichtigen, die der Auftraggeber ihr gegenüber unverzüg- lich unverzüglich nach Benachrichtigung über den Eingang einer Zahlungsanforderung Zahlungsan- forderung schriftlich glaubhaft gemacht hat, damit sie an den Begünstigten weitergeleitet werden können.
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Samples: www.dzbank.de