Einmalleistung nach Unfall. Führt ein nach Versicherungsbeginn eingetretener Unfall der versicherten Person nachweislich zu einer ausschließlich unfallbedingten medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung einer Zahn- bzw. Kieferfehlstellung oder wird ausschließlich unfallbedingt Zahnersatz nach Ziffer 2.2.1 medizinisch notwendig, wird eine Einmalleistung in Höhe von 1.000 € erbracht.
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Samples: Zahnzusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung
Einmalleistung nach Unfall. Führt ein nach Versicherungsbeginn eingetretener Unfall der versicherten Person nachweislich zu einer ausschließlich unfallbedingten medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung einer Zahn- bzw. Kieferfehlstellung oder wird ausschließlich unfallbedingt Zahnersatz nach Ziffer 2.2.1 medizinisch notwendig, wird eine Einmalleistung in Höhe von 1.000 500 € erbracht.
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Samples: Zahnzusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung