Einsehbare Dokumente. Folgende Dokumente liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Basis-Prospekts für die Dauer von dessen Gültigkeit am Sitz der RBI, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx (Tel. 00-000 00-0), während der üblichen Geschäftszeiten auf: • die Satzung der Emittentin in der jeweils aktuellen Fassung und • die in Verweisform aufgenommenen Dokumente. Dieser Basis-Prospekt ist während der üblichen Geschäftszeiten ab dem Tag seiner Veröffentlichung für die Dauer seiner Gültigkeit am Sitz der Emittentin, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, erhältlich. Ferner ist dieser auf der Website der Emittentin xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx im Bereich Investor Relations abrufbar. Der Vertrieb der RBI-Emissionen und die Verbreitung dieses Basis-Prospekts können in anderen Staaten verboten sein oder Beschränkungen unterliegen. Personen, die in Besitz dieses Basis-Prospekts gelangen, werden daher seitens der Emittentin striktest aufgefordert und angewiesen, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese lückenlos einzuhalten. Diese RBI-Emissionen dürfen insbesondere nicht in Japan, in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich, in der Republik von Südafrika und in den Vereinigten Staaten von Amerika („U.S.A.“)/an U.S.-Staatsbürger angeboten werden. Die Emittentin hat CSSF ersucht, den Basis-Prospekt an die zuständigen Behörden in der Republik Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland zu notifizieren. Die Emittentin kann CSSF jederzeit ersuchen, weiteren zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum Notifizierungen zu übermitteln. Dieser Prospekt wurde auf der Basis erstellt, dass ausgenommen für den Fall und in dem Ausmaß, in welchem Absatz ii) zur Anwendung kommt, jegliches Angebot von RBI-Schuldverschreibungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, welcher die Prospekt-Richtlinie umgesetzt hat („Relevanter Mitgliedstaat“) nur unter Bezug und Anwendung eines Ausnahmetatbestandes der Prospekt-Richtlinie (wie im Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt) hinsichtlich des Erfordernisses, hierfür einen Prospekt oder Nachtrag zu veröffentlichen, erfolgt. Demzufolge darf jegliche Person, welche eigens ein Angebot in diesem Relevanten Mitgliedstaat macht oder zu machen beabsichtigt, in Bezug auf RBI-Schuldverschreibungen, welche Gegenstand eines Angebotes der Emittentin basierend auf diesem Prospekt oder auf Endgültigen Bedingungen zu diesem Prospekt sind, selbst ein solches Angebot nur machen
Appears in 1 contract
Samples: Emission Programm
Einsehbare Dokumente. Folgende Dokumente liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Basis-Prospekts für die Dauer von dessen Gültigkeit am Sitz der RBI, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx (Tel. 00-000 00-0), während der üblichen Geschäftszeiten auf: • die Satzung der Emittentin in der jeweils aktuellen Fassung und • die in Verweisform aufgenommenen Dokumente. Dieser Basis-Prospekt ist während der üblichen Geschäftszeiten ab dem Tag seiner Veröffentlichung für die Dauer seiner Gültigkeit am Sitz der Emittentin, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, erhältlichxxxxxxxxxx. Ferner ist dieser auf der Website der Emittentin xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx im Bereich unter "Investor Relations Relations" abrufbar. Die in der Folge genannten Verkaufsbeschränkungen verstehen sich lediglich aufsichtsrechtlicher Natur und gelten unbeschadet anderer anwendbarer Regelungen und Gesetze, insbesondere unbeschadet zivilrechtlicher, insbesondere konsumentenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie des WAG 2007, welche darüber weit hinausgehende Beschränkungen und Auflagen vorsehen können. Der Vertrieb der RBI-Emissionen und die Verbreitung dieses Basis-Prospekts können in anderen Staaten verboten sein oder Beschränkungen unterliegen. Personen, die in Besitz dieses Basis-Prospekts gelangen, werden daher seitens der Emittentin striktest aufgefordert und angewiesen, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese lückenlos einzuhalten. Diese RBI-Emissionen dürfen insbesondere nicht in Japan, in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich, in der Republik von Südafrika und in den Vereinigten Staaten von Amerika („U.S.A.“)/an U.S.-Staatsbürger angeboten werden. Die Emittentin hat die CSSF ersucht, den Basis-Prospekt an die zuständigen Behörden in der Republik Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland zu notifizieren. Die Emittentin kann die CSSF jederzeit ersuchen, weiteren zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum Notifizierungen zu übermitteln. Dieser Prospekt wurde auf der Basis erstellt, dass ausgenommen für den Fall und in dem Ausmaß, in welchem Absatz ii) zur Anwendung kommt, jegliches Angebot von RBI-Schuldverschreibungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, welcher die Prospekt-Richtlinie umgesetzt hat (jeder ein „Relevanter MitgliedstaatMitgliedsstaat“) nur unter Bezug und Anwendung eines Ausnahmetatbestandes der Prospekt-Richtlinie (wie im Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt) hinsichtlich des Erfordernisses, hierfür einen Prospekt oder Nachtrag zu veröffentlichen, erfolgt. Demzufolge darf jegliche Person, welche eigens ein Angebot in diesem Relevanten Mitgliedstaat macht oder zu machen beabsichtigt, in Bezug auf RBI-Schuldverschreibungen, welche Gegenstand eines Angebotes der Emittentin basierend auf diesem Prospekt oder auf Endgültigen Bedingungen zu diesem Prospekt sind, selbst ein solches Angebot nur machen
Appears in 1 contract
Samples: Emission Program
Einsehbare Dokumente. Folgende Dokumente liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Basis-Prospekts für die Dauer von dessen Gültigkeit am Sitz der RBI, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx (Tel. 00-000 00-0), während der üblichen Geschäftszeiten auf: • die Satzung der Emittentin in der jeweils aktuellen Fassung und • die in Verweisform aufgenommenen Dokumente. Dieser Basis-Prospekt ist während der üblichen Geschäftszeiten ab dem Tag seiner Veröffentlichung für die Dauer seiner Gültigkeit am Sitz der Emittentin, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, erhältlichxxxxxxxxxx. Ferner ist dieser auf der Website der Emittentin xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx im Bereich Investor Relations abrufbar. Der Vertrieb der RBI-Emissionen und die Verbreitung dieses Basis-Prospekts können in anderen Staaten verboten sein oder Beschränkungen unterliegen. Personen, die in Besitz dieses Basis-Prospekts gelangen, werden daher seitens der Emittentin striktest aufgefordert und angewiesen, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese lückenlos einzuhalten. Diese RBI-Emissionen dürfen insbesondere nicht in Japan, in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich, in der Republik von Südafrika und in den Vereinigten Staaten von Amerika („U.S.A.“)/an U.S.-Staatsbürger angeboten werden. Die Emittentin hat CSSF ersucht, den Basis-Prospekt an die zuständigen Behörden in der Republik Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland zu notifizieren. Die Emittentin kann CSSF jederzeit ersuchen, weiteren zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum Notifizierungen zu übermitteln. Dieser Prospekt wurde auf der Basis erstellt, dass ausgenommen für den Fall und in dem Ausmaß, in welchem Absatz ii) zur Anwendung kommt, jegliches Angebot von RBI-Schuldverschreibungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, welcher die Prospekt-Richtlinie umgesetzt hat („Relevanter Mitgliedstaat“) nur unter Bezug und Anwendung eines Ausnahmetatbestandes der Prospekt-Richtlinie (wie im Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt) hinsichtlich des Erfordernisses, hierfür einen Prospekt oder Nachtrag zu veröffentlichen, erfolgt. Demzufolge darf jegliche Person, welche eigens ein Angebot in diesem Relevanten Mitgliedstaat macht oder zu machen beabsichtigt, in Bezug auf RBI-Schuldverschreibungen, welche Gegenstand eines Angebotes der Emittentin basierend auf diesem Prospekt oder auf Endgültigen Bedingungen zu diesem Prospekt sind, selbst ein solches Angebot nur machen
Appears in 1 contract
Samples: Emission Programm
Einsehbare Dokumente. Folgende Dokumente liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Basis-Prospekts für die Dauer von dessen Gültigkeit am Sitz der RBI, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx (Tel. 00-000 00-0), während der üblichen Geschäftszeiten auf: • die Satzung der Emittentin in der jeweils aktuellen Fassung und • die in Verweisform aufgenommenen Dokumente. Dieser Basis-Prospekt ist während der üblichen Geschäftszeiten ab dem Tag seiner Veröffentlichung für die Dauer seiner Gültigkeit am Sitz der Emittentin, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, erhältlich. Ferner ist dieser auf der Website der Emittentin xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx im Bereich unter "Investor Relations Relations" abrufbar. Die in der Folge genannten Verkaufsbeschränkungen verstehen sich lediglich aufsichtsrechtlicher Natur und gelten unbeschadet anderer anwendbarer Regelungen und Gesetze, insbesondere unbeschadet zivilrechtlicher, insbesondere konsumentenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie des WAG 2007, welche darüber weit hinausgehende Beschränkungen und Auflagen vorsehen können. Der Vertrieb der RBI-Emissionen und die Verbreitung dieses Basis-Prospekts können in anderen Staaten verboten sein oder Beschränkungen unterliegen. Personen, die in Besitz dieses Basis-Prospekts gelangen, werden daher seitens der Emittentin striktest aufgefordert und angewiesen, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese lückenlos einzuhalten. Diese RBI-Emissionen dürfen insbesondere nicht in Japan, in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich, in der Republik von Südafrika und in den Vereinigten Staaten von Amerika („U.S.A.“)/an U.S.-Staatsbürger angeboten werden. Die Emittentin hat die CSSF ersucht, den Basis-Prospekt an die zuständigen Behörden in der Republik Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland zu notifizieren. Die Emittentin kann die CSSF jederzeit ersuchen, weiteren zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum Notifizierungen zu übermitteln. Dieser Prospekt wurde auf der Basis erstellt, dass ausgenommen für den Fall und in dem Ausmaß, in welchem Absatz ii) zur Anwendung kommt, jegliches Angebot von RBI-Schuldverschreibungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, welcher die Prospekt-Richtlinie umgesetzt hat (jeder ein „Relevanter MitgliedstaatMitgliedsstaat“) nur unter Bezug und Anwendung eines Ausnahmetatbestandes der Prospekt-Richtlinie (wie im Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt) hinsichtlich des Erfordernisses, hierfür einen Prospekt oder Nachtrag zu veröffentlichen, erfolgt. Demzufolge darf jegliche Person, welche eigens ein Angebot in diesem Relevanten Mitgliedstaat macht oder zu machen beabsichtigt, in Bezug auf RBI-Schuldverschreibungen, welche Gegenstand eines Angebotes der Emittentin basierend auf diesem Prospekt oder auf Endgültigen Bedingungen zu diesem Prospekt sind, selbst ein solches Angebot nur machen
Appears in 1 contract
Samples: Emission Program