{"component": "clause", "props": {"groups": [{"samples": [{"hash": "fFKwOVtosup", "uri": "/de/contracts/fFKwOVtosup#endabnahme", "label": "Einkaufsbedingungen", "score": 24.5947980835, "published": true}], "snippet": "3.10.1 Nach der Fertigstellungsanzeige und, soweit der AG eine Abnahme verlangt hat, dem erfolgreichen Abschluss des Abnahmetests entscheidet der AG \u00fcber die Endabnahme der Individualsoftware. Sie gilt \u2013 unabh\u00e4ngig von einer vorherigen Ben\u00fctzung der Individualsoftware durch den AG \u2013 erst mit entsprechender schriftlicher Best\u00e4tigung des AG als erfolgt.\n3.10.2 Der AG darf die Endabnahme jedoch nur verweigern, wenn\n3.10.2.1 die vertraglichen Voraussetzungen f\u00fcr die Endabnahme oder f\u00fcr die Fertigstellungsanzeige nicht vorliegen;\n3.10.2.2 die Software M\u00e4ngel aufweist; oder\n3.10.2.3 die Dokumentation oder der Source-Code dem AG nicht vollst\u00e4ndig und vertragskonform \u00fcbergeben wurden.\n3.10.3 Mit der Endabnahme gehen das Eigentum und die Gefahr auf den AG \u00fcber; Eigentumsvorbehalte des AN sind unwirksam.\u200c\u200c\n3.10.4 Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart,\n3.10.4.1 sind dem AN gesetzte Leistungsfristen im Zusammenhang mit der Herstellung von Individualsoftware so zu verstehen, dass innerhalb der Frist die Endabnahme erreicht werden muss;\n3.10.4.2 entsteht der Entgeltanspruch des AN erst mit der Endabnahme.", "size": 2, "snippet_links": [], "hash": "a70076c0e27acad7fb3be4e583681466", "id": 1}, {"samples": [{"hash": "lN2MERJ0dr2", "uri": "/de/contracts/lN2MERJ0dr2#endabnahme", "label": "Einkaufsbedingungen", "score": 22.7056810404, "published": true}], "snippet": "2.7.1 Nach dem erfolgreichen Abschluss des Abnahmetests entscheidet der AG \u00fcber die Endabnahme der Standardsoftware. Sie gilt \u2013 unabh\u00e4ngig von einer vorherigen Ben\u00fctzung der Standardsoftware durch den AG \u2013 erst mit entsprechender schriftlicher Best\u00e4tigung des AG als erfolgt.\n2.7.2 Der AG darf die Endabnahme jedoch nur verweigern, wenn\n2.7.2.1 die vertraglichen Voraussetzungen f\u00fcr die Endabnahme nicht vorliegen;\n2.7.2.2 die Standardsoftware nicht unerhebliche M\u00e4ngel aufweist; oder\n2.7.2.3 die Dokumentation oder der Source-Code dem AG nicht vollst\u00e4ndig und vertragskonform \u00fcbergeben wurden.", "size": 2, "snippet_links": [], "hash": "a1567e60def7c520e80de0d89a693113", "id": 2}, {"samples": [{"hash": "lN2MERJ0dr2", "uri": "/de/contracts/lN2MERJ0dr2#endabnahme", "label": "Einkaufsbedingungen", "score": 22.7056810404, "published": true}], "snippet": "1.6.1 Sobald die Lieferung und, soweit oben vorgesehen, die Inbetriebnahme und ein erfolgreicher Abnahmetest abgeschlossen sind, entscheidet der AG \u00fcber die Endabnahme der Hardware. Sie gilt \u2013 unabh\u00e4ngig von einer vorherigen Ben\u00fctzung der Hardware durch den AG \u2013 erst mit entsprechender schriftlicher Best\u00e4tigung des AG als erfolgt.\n1.6.2 Der AG darf die Endabnahme jedoch nur verweigern, wenn\n1.6.2.1 die vertraglichen Voraussetzungen f\u00fcr die Endabnahme nicht vorliegen;\n1.6.2.2 die Hardware nicht unwesentliche M\u00e4ngel aufweist; oder\n1.6.2.3 die Dokumentation dem AG nicht vollst\u00e4ndig und vertragskonform \u00fcbergeben wurde.\n1.6.3 Sofern keine davon abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gehen mit der Endabnahme das Eigentum und die Gefahr auf den AG \u00fcber; Eigentumsvorbehalte des AN sind unwirksam.\n1.6.4 Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, sind dem AN gesetzte Leistungsfristen im Zusammenhang mit der Lieferung/Bereitstellung von Hardware so zu verstehen, dass innerhalb der Frist die Endabnahme erreicht werden muss.\n1.6.5 Die Endabnahme hat keine Ausschlusswirkung, dh der AG verliert keine Anspr\u00fcche wegen im Protokoll nicht angef\u00fchrter, offensichtlicher oder versteckter M\u00e4ngel.", "size": 2, "snippet_links": [{"key": "lieferung-und", "type": "clause", "offset": [17, 30]}, {"key": "abweichende-vereinbarung", "type": "clause", "offset": [648, 672]}, {"key": "bereitstellung-von-hardware", "type": "clause", "offset": [926, 953]}], "hash": "0b2d4e285d5d54833b42c797d9cb9686", "id": 3}, {"samples": [{"hash": "ghCvLqOESz8", "uri": "/de/contracts/ghCvLqOESz8#endabnahme", "label": "Sales Contracts", "score": 24.4894376993, "published": true}], "snippet": "1. Bei Lieferungen ohne Inbetriebnahme der Anlage durch das Personal des Lieferanten gilt die Anlage mit dem Zeitpunkt der Lieferung als endabgenommen. Wurde eine Inbetriebnahme der Anlage durch das Personal des Lieferanten vertraglich vereinbart, so hat der Auftraggeber die Endabnahme unmittelbar nach Fertigstellung durchzuf\u00fchren, sofern keine groben M\u00e4ngel vorliegen. M\u00e4ngel, welche die Qualit\u00e4t und Quantit\u00e4t des auf der Anlage hergestellten Produktes nicht beeintr\u00e4chtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Endabnahme.\n2. Der Auftraggeber darf die Abnahme auch bei Vorliegen eines Mangels nicht verweigern.", "size": 1, "snippet_links": [{"key": "personal-des-lieferanten", "type": "clause", "offset": [60, 84]}, {"key": "zeitpunkt-der-lieferung", "type": "clause", "offset": [109, 132]}], "hash": "4e35826b9d03286531eaa7e9eb9c0624", "id": 4}, {"samples": [{"hash": "gwX7yOEBFXp", "uri": "/de/contracts/gwX7yOEBFXp#endabnahme", "label": "Software Development Agreement", "score": 22.2970568104, "published": true}], "snippet": "6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vertragsm\u00e4\u00dfigkeit der Software samt Dokumentation auf die wesentlichen Funktionen hin zu \u00fcberpr\u00fcfen und bei Vertragsm\u00e4\u00dfigkeit deren Abnahme schriftlich zu erkl\u00e4ren. Die Pr\u00fcffrist betr\u00e4gt sechs Wochen, wenn nichts anderes vereinbart ist.\n6.2. Die Software gilt als abgenommen, sobald nach Ablauf der Pr\u00fcffrist deren Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter M\u00e4ngel erheblich eingeschr\u00e4nkt ist. Die Software gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Auftraggeber dies durch schl\u00fcssiges Verhalten anzeigt.\n6.3. Bei geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln, die die Nutzbarkeit der Software nicht beeinflusst, darf die Abnahme nicht verweigert werden.", "size": 1, "snippet_links": [], "hash": "1c9b5ff5ca9d1451667e732a27bcacc2", "id": 5}, {"samples": [{"hash": "87gFghPF9sW", "uri": "/de/contracts/87gFghPF9sW#endabnahme", "label": "Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen", "score": 24.0459841513, "published": true}], "snippet": "Nach Beseitigung der im Abnahmeprotokoll festgelegten M\u00e4ngel bzw. \u00c4nderungen gilt die Anlage bzw. die Maschine oder Teilbereiche als abgenommen. Nachabnahmen berechtigen den Besteller nicht dazu, Kosten daf\u00fcr in Rechnung zu stellen bzw. den Gesamtpreis zu reduzieren. Die Endabnahme der jeweiligen Ausbaustufe im Verbund erfolgt nach Abnahme aller Anla- genkomponenten, die zur jeweiligen Ausbaustufe geh\u00f6ren. Die Endabnahme beinhaltet im Wesentlichen den Leistungsnachweis und die Schnittstel- lenanpassung. Der Leistungsnachweis beinhaltet, dass die Anlage die F\u00e4higkeit besitzt, die geforderte Taktzeit einzuhalten. Die Endabnahme erfolgt an max. drei zusammenh\u00e4ngenden Tagen. Sollten zu diesem Zeit- punkt nicht ausreichend Teile f\u00fcr den an drei Tagen stattfindenden Dauerbetrieb vorhanden sein, so wird die Endabnahme mit den vorhandenen Teilen durchgef\u00fchrt. Werden die definierten Taktzeiten eingehalten, so gilt die Anlage als endabgenommen. Die Anlage gilt auch dann als endabgenommen, wenn nicht durch uns zu vertretende St\u00f6rungen auftreten, die die Ausbringung beeinflussen. Das zur Endabnahme erforderliche geschulte und qualifizierte Bedienpersonal wird termin- gerecht und kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt. Geringf\u00fcgige M\u00e4ngel, die die Funktionsf\u00e4higkeit nicht oder nur unwesentlich beeintr\u00e4chtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Endabnahmebescheinigung. M\u00e4ngel dieser Art werden im Zug der Garantieverpflichtung abgestellt. \u00dcber die Endabnahme wird ein Protokoll verfasst und von beiden Parteien unterschrieben. Muss die Endabnahme abgebrochen werden, aus Gr\u00fcnden, die TECHTORY zu vertreten hat oder weil die Leistungsf\u00e4higkeit nicht nachgewiesen werden kann, findet eine erneute End- abnahme nach Vereinbarung statt.", "size": 1, "snippet_links": [], "hash": "eeb43e3924b6cf671d5de4928d2713a4", "id": 6}, {"samples": [{"hash": "edGQBrfVoQm", "uri": "/de/contracts/edGQBrfVoQm#endabnahme", "label": "Sales Contracts", "score": 25.1368925394, "published": true}], "snippet": "Die Endabnahme erfolgt im Werk des Bestellers unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten der Aufstellung und Inbetriebnahme. Nachfolgender Ablauf gilt als vereinbart, wenn im Angebot keine anderen Festlegungen enthalten sind: - Leerlauftest von ca. 2 Stunden mit st\u00f6rungsarmen Lauf - Bearbeitung von Kundenwerkst\u00fccken gem\u00e4\u00df Angebot - messtechnische Auswertung (MFU) - Erstellen des Abnahmeprotokolls Der Besteller muss folgende Bedingungen sicherstellen, damit ein einwandfreier Maschinenbetrieb und Bearbeitungsergebnisse gew\u00e4hrleistet sind: - fundamentsicher bzw. ausreichend stabiles Fundament - Ausschluss von Ersch\u00fctterungen irgendwelcher Art - Gew\u00e4hrung von Messkapazit\u00e4t ohne Wartezeiten nach vorheriger Vereinbarung", "size": 1, "snippet_links": [{"key": "aufstellung-und-inbetriebnahme", "type": "clause", "offset": [90, 120]}], "hash": "01537c0f177ce89051dc1d4e7f3379b7", "id": 7}, {"samples": [{"hash": "4KhAP89msU9", "uri": "/de/contracts/4KhAP89msU9#endabnahme", "label": "Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen", "score": 22.8252730784, "published": true}], "snippet": "Der K\u00e4ufer verpflichtet sich mit dem Verk\u00e4ufer Teil-Objektabnahmen sofort nach Beendigung der erfolgten Montage, jedoch sp\u00e4testens am darauffolgenden Arbeitstag durchzuf\u00fchren. Der Verk\u00e4ufer kann jederzeit bei Nichtfertigstellung der Einrichtung ( durch Fehlteile, Besch\u00e4digungen etc. ) im o.g. Zeitraum Teil.- / Endabnahmen veranlassen. Sollte die Teil.- / Endabnahme egal aus welchen Gr\u00fcnden nicht im o.g. Zeitraum erfolgen, \u00fcbernimmt der Verk\u00e4ufer keinerlei Haftung f\u00fcr Besch\u00e4digungen. Evtl. auftretende M\u00e4ngel werden bei den Abnahmen schriftlich notiert, vom K\u00e4ufer best\u00e4tigt und schnellstm\u00f6glich bei der Endmontage behoben. Nach mangelfreier Endmontage erfolgt die Endabnahme. Unsere beauftragten Fachmonteure sind jederzeit befugt mit dem K\u00e4ufer die Endabnahme nach M\u00e4ngelbeseitigung durchzuf\u00fchren.", "size": 1, "snippet_links": [], "hash": "c7ac566245032a5a30cb18fb258372d4", "id": 8}, {"samples": [{"hash": "aS33kmj70IE", "uri": "/de/contracts/aS33kmj70IE#endabnahme", "label": "General Terms and Conditions of Purchase", "score": 22.947980835, "published": true}], "snippet": "Der Auftraggeber beh\u00e4lt sich vor, eine Endabnahme zur Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des Auftragnehmers durchzuf\u00fchren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an einer solchen allf\u00e4lligen Endabnahme mitzuwirken. Diese Endabnahme entbindet den Auftragnehmer nicht von dessen Garantie-, Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzverpflichtungen. Sollten M\u00e4ngel am Liefer- und Leistungsumfang des Auftragnehmers bei dieser Endabnahme \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer (beispielsweise, weil sie erst bei der Endabnahme mit dem eigenen Kunden des Auftraggebers zutage treten) \u2013 nicht entdeckt werden und/oder in einem Endabnahmeprotokoll nicht festgehalten werden, so entbindet dies den Auftragnehmer ebenfalls nicht von dessen Garantie-, Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzverpflichtungen hinsichtlich dieser Umst\u00e4nde.", "size": 1, "snippet_links": [{"key": "des-auftragnehmers", "type": "clause", "offset": [86, 104]}, {"key": "nicht-von", "type": "definition", "offset": [254, 263]}, {"key": "liefer-und-leistungsumfang", "type": "clause", "offset": [351, 378]}, {"key": "des-auftraggebers", "type": "clause", "offset": [526, 543]}], "hash": "002692cb435f666da317d3f4d74029cf", "id": 9}, {"samples": [{"hash": "d7mnRRwBPBR", "uri": "/de/contracts/d7mnRRwBPBR#endabnahme", "label": "Standfl\u00e4chenmietvertrag", "score": 28.3373156837, "published": true}], "snippet": "Die gesamte Standfl\u00e4che muss nach dem Abbau durch die Vermieterin abgenommen und als m\u00e4ngelfrei best\u00e4tigt und quittiert wer- den. Die Abnahme erfolgt durch den Platzwart. Dieser ist selbst\u00e4ndig anzusprechen. Wird die Standfl\u00e4che ohne Abnahme verlassen und es werden M\u00e4ngel im Sinne des Vertrages bzw. Sch\u00e4den festgestellt, werden anfallende Kos- ten f\u00fcr M\u00e4ngel und/oder Sch\u00e4den nachtr\u00e4glich in Rechnung gestellt.", "size": 1, "snippet_links": [], "hash": "7e1aaeb2185d7613216925bf414872d0", "id": 10}], "next_curs": "ClMSTWoVc35sYXdpbnNpZGVyY29udHJhY3Rzci8LEhZDbGF1c2VTbmlwcGV0R3JvdXBfdjU2IhNlbmRhYm5haG1lIzAwMDAwMDBhDKIBAmRlGAAgAA==", "clause": {"parents": [["besondere-bedingungen-f\u00fcr-hardware", "Besondere Bedingungen F\u00fcr Hardware"], ["besondere-bedingungen-f\u00fcr-standardsoftware", "Besondere Bedingungen F\u00fcr Standardsoftware"], ["besondere-bedingungen-f\u00fcr-individualsoftware", "Besondere Bedingungen F\u00fcr Individualsoftware"], ["aufstellung-und-inbetriebnahme", "Aufstellung und Inbetriebnahme"], ["abnahmen", "Abnahmen"]], "children": [["wetter", "Wetter"], ["umfang-versicherungsschutz", "Umfang Versicherungsschutz"], ["absage-des-schlossgrabenfestes", "Absage des Schlossgrabenfestes"], ["vertragsverletzungen-pfandrecht", "Vertragsverletzungen/Pfandrecht"], ["musikalisches-rahmenprogramm", "Musikalisches Rahmenprogramm"]], "title": "Endabnahme", "size": 12, "id": "endabnahme", "related": [["annahme", "Annahme", "Annahme"], ["abnahme", "Abnahme", "Abnahme"], ["teilnahme", "Teilnahme", "Teilnahme"], ["aufnahme", "Aufnahme", "Aufnahme"], ["gefahr\u00fcbergang-abnahme", "Gefahr\u00fcbergang, Abnahme", "Gefahr\u00fcbergang, Abnahme"]], "related_snippets": [], "updated": "2025-07-07T12:36:22+00:00"}, "json": true, "cursor": ""}}