Energiemehrkosten. 35.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 1.2 SVAHB und Ziffer VI. 2.1 SVAHB (BBVerm) - die gesetzliche Haftpflicht wegen Ver- mögensschäden aus erhöhten Energie- und Wasserkosten auf-grund mangelhaft durchgeführter Installationen und Zählerprüftä-tigkeiten. 35.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche infolge Unwirksamkeit von Energiesparmaßnahmen.
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