Enthaftung gegenüber Dritten. Der Auftragnehmer ist zum Zwecke der Enthaftung gemäß Art. 82 Abs.3 DSGVO dazu befugt, Details zu Weisungen des Auftraggebers und zur erfolgten Datenverarbeitung offenzulegen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Auftragnehmer bestmöglich zu unterstützen, damit sich der Auftragnehmer gegenüber dem Dritten nach Art. 82 Abs.3 DSGVO enthaften kann.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Enthaftung gegenüber Dritten. Der Auftragnehmer ist zum Zwecke der Enthaftung gemäß gem. Art. 82 Abs.3 Abs. 3 DSGVO dazu befugt, Details zu Weisungen des Auftraggebers und zur erfolgten Datenverarbeitung offenzulegen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Auftragnehmer bestmöglich zu unterstützen, damit sich der Auftragnehmer gegenüber dem Dritten nach Art. 82 Abs.3 Abs. 3 DSGVO enthaften kann.
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Samples: Data Privacy & Security