Entschädigungsgrenze Musterklauseln

Entschädigungsgrenze. Je Versicherungsfall gilt eine maximale Entschädigungsgrenze von 10.000 Euro.
Entschädigungsgrenze. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für den Diebstahl des Fahrrades/Fahrradanhängers vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Entschädigungsgrenze. Die Entschädigungsgrenze für Schäden im Rahmen dieser Besitzstands- garantie beträgt 250.000 EUR je Versicherungsfall.
Entschädigungsgrenze. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 EUR begrenzt. Diese Leistungsgrenze entfällt, wenn a) das versicherte Gebäude bei Eintritt des Scha- densfalles nicht älter als 30 Jahre war oder b) Sie im Schadensfall nachweisen, dass – in den letzten 10 Jahren vor Eintritt des Schadensfalles eine Dichtheitsprüfung des Entwässerungssystems des versicherten Gebäudes durchgeführt wurde und – keine Mängel oder Schäden festgestellt wurden bzw. die dabei beanstandeten Mängel oder Schäden nachweisbar erfolg- reich behoben wurden.
Entschädigungsgrenze. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt. Für Wertsachen nach § 18 Ziffer I und für die Sachen des Mieters besteht kein Versicherungsschutz. Keine Entschädigung wird geleistet, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Entschädigungsgrenze. Die Höhe der Entschädigungsleistung des Versicherers für die Marktgarantie ist auf 250.000,- Euro begrenzt; auf Erstes Risiko.
Entschädigungsgrenze. Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens bis zu der je Position vereinbarten Versicherungssumme; bis zu den zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenzen; bis zu der vereinbarten Höchstentschädigung bis zu der Jahreshöchstentschädigung inklusive mitversicherter Kosten und Deckungserweiterungen; Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Maßgebend ist der niedrigere Betrag. Die Bestimmungen über die Entschädigungsgrenzen nach 23.a. bis 23.c. der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung sind - soweit vereinbart - im Anschluss an die Unterversicherungsberechnung nach 16.6 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung und 28. der Besonderen Bedingungen zur Ertragsausfallversicherung und nach Abzug der Selbstbeteiligung nach 22. der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung anzuwenden. Soweit eine kombinierte Höchstentschädigung bzw. Jahreshöchstentschädigung oder eine kombinierte Entschädigungsgrenze vereinbart gilt, wird diese auf den gesamten Schaden zur Sach- und zur Ertragsausfalldeckung angewendet.
Entschädigungsgrenze. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 4.000 EUR begrenzt.
Entschädigungsgrenze. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100 % der Versiche- rungssumme begrenzt.
Entschädigungsgrenze. 3.1 Die Entschädigungsgrenze für Radio, TV, Foto- und Filmkameras beträgt insgesamt höchstens 2.500 EUR je Schadenereignis 3.2 Die Entschädigungsgrenze für Computer, Peripheriegeräte (z. X. Xxxxxxx, Scanner etc.), Software und anderes Computerzubehör, mobile Navigationsgeräte, Mobiltelefone, Funk-, Fax- und Telefongeräte, Fahrräder, Surfbretter und sonstige Sportgeräte beträgt insgesamt höchstens 3.000 EUR je Schadenereignis.