Common use of Entstörungsfrist Clause in Contracts

Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr) eingehen, beseitigt die Lünecom die Störung in der Regel innerhalb von 24 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von Lünecom. Bei Störungsmeldungen, außerhalb der in Satz1 genannten Wochenzeiten liegen oder an gesetzlichen Feiertagen (Niedersachsen) eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 00.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag (Niedersachsen), so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass die Telefondienstleistungen (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden können.

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Samples: luenecom.de, luenecom.de, luenecom.de

Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr) eingeheninnerhalb der unter 7.3 definierten Servicebereitschaft einge- hen, beseitigt die Lünecom KurpfalzTEL die Störung in der Regel innerhalb von 24 acht (24) Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt wäh- rend der Störungsmeldung des Kunden. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von LünecomServicebereitschaftszeit. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der in Satz1 genannten Wochenzeiten liegen oder an gesetzlichen Feiertagen (Niedersachsen) definierten Servicebereitschaft eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag (Montag bis Xxxxxxx) um 00.00 08.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag (Niedersachsen)Feier- tag, so Samstag oder Sonntag, wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgenden Werktag (Montag bis Xxxxxxx) fortgesetzt. Verspätungen, die vom Kunden zu vertreten sind, vermin- dern die errechnete Störungsdauer entsprechend. KurpfalzTEL beseitigt eine Störung wäh- rend der Servicebereitschaftszeit innerhalb der angegebenen Entstörungsfrist. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass die Telefondienstleistungen der Dienst (ggf. übergangsweise über- gangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden könnenkann.

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Samples: www.kurpfalztel.de

Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags 8.00 Uhr bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr) eingehen, beseitigt die Lünecom K-net die Störung in der Regel innerhalb von 24 48 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von LünecomK-net. Bei Störungsmeldungen, außerhalb der in Satz1 genannten Wochenzeiten liegen die freitags nach 17.00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen (NiedersachsenRheinland-Pfalz) eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 00.00 8.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag (NiedersachsenRheinland- Pfalz), so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass die Telefondienstleistungen (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden können.

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Samples: www.k-net.de

Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags von 08.30 bis 18.00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 08.30 bis 17.00 12.30 Uhr) eingehen, beseitigt die Lünecom VEGA-net die Störung in der Regel innerhalb von 24 48 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von LünecomVEGA-net. Bei Störungsmeldungen, außerhalb der in Satz1 genannten Wochenzeiten liegen die freitags nach 17.00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen (NiedersachsenRheinland-Pfalz) eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 00.00 8.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag (NiedersachsenRheinland-Pfalz), so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass die Telefondienstleistungen (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden können.

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Samples: vega-net.de