Erforderliche Maßnahmen. Die Vertragspartner haben alle geeigneten Vorkehrungen zum Schutz und zur gesicherten Verwahrung aller Informationen, Tatsachen und Daten im Sinne des Punktes 13.1 dieses Vertrages, sowie auch hinsichtlich der ihnen im Zusammenhang mit der Erfüllung und Abwicklung dieses Vertrages bekanntgewordenen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners zu treffen. Die Vertragspartner haben ihre mit vertragsgegenständlichen Aufgaben befassten Mitarbeiter in geeigneter und nachweislicher Form zur Geheimhaltung zu verpflichten und diese auch auf die sich aus den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Pflichten aufmerksam zu machen (Datengeheimnis; § 15 Datenschutzgesetz 2000). Die Vertragspartner verpflichten sich für den Fall, dass sie sich in vertragskonformer Weise zur Erbringung einer in diesem Vertrag geregelten Leistung anderer Personen bedienen, die Geheimhaltungspflicht auch allen von ihnen zur Leistungserbringung herangezogenen Personen zu überbinden.
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Samples: Vertrag Über Den, Vertrag Über Den
Erforderliche Maßnahmen. Die Vertragspartner haben alle geeigneten Vorkehrungen zum Schutz und zur gesicherten Verwahrung aller Informationen, Tatsachen und Daten im Sinne des Punktes 13.1 dieses Vertrages12.1, sowie auch hinsichtlich der ihnen im Zusammenhang mit der Erfüllung und Abwicklung dieses Vertrages bekanntgewordenen bekannt gewordenen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners zu treffen. Die Vertragspartner haben ihre mit vertragsgegenständlichen zusammenschaltungsbezogenen Aufgaben befassten Mitarbeiter in geeigneter und nachweislicher Form zur Geheimhaltung zu verpflichten und diese auch auf die sich aus den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Pflichten aufmerksam zu machen (Datengeheimnis; § 15 Datenschutzgesetz DSG 2000). Die Vertragspartner verpflichten sich für den Fall, dass sie sich in vertragskonformer Weise zur Erbringung einer in diesem Vertrag geregelten Leistung gemäß dieses Vertrages anderer Personen bedienen, die Geheimhaltungspflicht auch allen von ihnen zur Leistungserbringung herangezogenen Personen zu überbinden.
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Samples: cdn21.a1.net, cdn2.a1.net
Erforderliche Maßnahmen. Die Vertragspartner haben alle geeigneten Vorkehrungen zum Schutz und zur gesicherten Verwahrung aller Informationen, Tatsachen und Daten im Sinne des Punktes 13.1 15.1 dieses Vertrages, sowie auch hinsichtlich der ihnen im Zusammenhang mit der Erfüllung und Abwicklung dieses Vertrages bekanntgewordenen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners zu treffen. Die Vertragspartner haben ihre mit vertragsgegenständlichen Aufgaben befassten Mitarbeiter in geeigneter und nachweislicher Form zur Geheimhaltung zu verpflichten und diese auch auf die sich aus den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Pflichten aufmerksam zu machen (Datengeheimnis; § 15 Datenschutzgesetz 2000). Die Vertragspartner verpflichten sich für den Fall, dass sie sich in vertragskonformer Weise zur Erbringung einer in diesem Vertrag geregelten Leistung anderer Personen bedienen, die Geheimhaltungspflicht auch allen von ihnen zur Leistungserbringung herangezogenen Personen zu überbinden.
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Samples: Vertrag Betreffend Virtuelle