Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen während des Erbringungszeitraums Musterklauseln

Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen während des Erbringungszeitraums. Unbeschadet der Leistungspflichten gemäß dem Gebot des Betreibers hat der Betreiber die Anforderungen gemäß den Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren gemäß § 9 KapResV und den Teilnahmevoraussetzungen der Übertragungsnetzbetreiber während des gesamten Erbringungszeitraums zu erfüllen.