Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen während des Erbringungszeitraums. Unbeschadet der Leistungspflichten gemäß dem Gebot des Betreibers hat der Betreiber die Anforderungen gemäß den Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren gemäß § 9 KapResV und den Teilnahmevoraussetzungen der Übertragungsnetzbetreiber während des gesamten Erbringungszeitraums zu erfüllen.