Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort, Gerichtsstand. 21.1. Erfüllungsort ist der Sitz der LG in Wien.
Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden gegenwärtigen und zukünfti- gen Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Käufers.
Erfüllungsort, Gerichtsstand. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Veranstal- ter seinen Sitz hat. Dies gilt auch für den Ge- richtsstand, wenn der Aussteller Xxxxxxxxxxxx oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichts- stand im Inland hat.
Erfüllungsort, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitig- keiten aus Anlass und im Zusammenhang mit dieser Rahmenvereinbarung ist Gummersbach. Dieser Rahmen- dienstvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privat- rechts.
Erfüllungsort, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Geschäftssitz des Grafik-Designers.
Erfüllungsort, Gerichtsstand. 21.1. Erfüllungsort ist derjenige Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern bzw. die Leistung auftragsgemäß zu erbringen ist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Erfüllungsort für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz des Auftragnehmers bzw. bei Streckengeschäften der Auslieferungsort des jeweiligen Lieferwerkes.
Erfüllungsort, Gerichtsstand. (zu § 18 VOB/B)
Erfüllungsort, Gerichtsstand. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Be- förderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Unternehmens. Alle weiteren Bestimmungen sind Kapitel 3.6.1 zu entnehmen und gelten entsprechend.