Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 2/2 1. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes das Herstellerwerk, bei einem außerhalb Europas hergestellten Kaufgegenstand das deutsche Auslieferungslager. 2. Ist der Besteller Kaufmann, ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ausschließlicher Gerichts- stand Stuttgart. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen. 3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 4. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
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Samples: Neufahrzeug Verkaufsbedingungen, Neufahrzeug Verkaufsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 2/2
1. Ist Erfüllungsort der Käufer eine Leistung von MAXIM ist bei Lieferung die Lieferadresse des Kunden bzw. Endkunden, bei Abholung das Mutterunternehmen Maxim Ceramics Sp.zo.o.Sp.K (GmbH & co. KG) in Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00-000 Xxxxxxx.
2. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des §38 ZPO, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Rechts oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeltöffentliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von MAXIM in 00000 Xxxxxx/ Xxxxxxxxxxx ausschließlicher Gerichtsstand für die Lieferung des Kaufgegenstandes das Herstellerwerk, bei einem außerhalb Europas hergestellten Kaufgegenstand das deutsche Auslieferungslager.
2alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Ist der Besteller Kaufmann, ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ausschließlicher Gerichts- stand Stuttgart. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.
3. Der gleiche Gerichtsstand Dasselbe gilt, wenn der Käufer Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istsind. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als GerichtsstandXXXXX ist berechtigt, auch das Gericht anzurufen, das nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständig wäre.
43. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine AnwendungFür die Rechtsbeziehung zwischen MAXIM und dem Kunden gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche Recht, insbesondere des BGB/HGB, unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 2/217.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist grundsätzlich der Sitz der liefernden Sto-Gesellschaft.
1. Ist 17.2 Wenn der Käufer eine Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder ein Unternehmer, wenn der bei Abschluss Käufer oder die vertragsschließende Niederlassung des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeltKäufers ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist Erfüllungsort ausschließlicher Gerichtsstand für die Lieferung des Kaufgegenstandes das Herstellerwerk, bei einem außerhalb Europas hergestellten Kaufgegenstand das deutsche Auslieferungslageralle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Waldshut-Tiengen für Verträge mit der Sto Ges.m.b.
2. Ist der Besteller Kaufmann, ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ausschließlicher Gerichts- stand Stuttgart. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.
3. Der gleiche Gerichtsstand H.. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss Vertrags- abschluss seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Sto ist jedoch stets berechtigt, den Käufer an dessen Wohnsitz als Gerichtsstandallgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
4. Das Übereinkommen 17.3 Es gilt das Recht der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf findet keine AnwendungInternationalen Warenkauf (CISG).
17.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestim- mungen dieses Vertrages nicht berührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 2/218.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist grundsätzlich der Sitz der liefernden Sto-Gesellschaft.
1. Ist 18.2 Wenn der Käufer eine Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder ein Unternehmer, wenn der bei Abschluss Käufer oder die vertragsschließende Niederlassung des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeltKäufers ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist Erfüllungsort aus- schließlicher Gerichtsstand für die Lieferung des Kaufgegenstandes das Herstellerwerk, bei einem außerhalb Europas hergestellten Kaufgegenstand das deutsche Auslieferungslager.
2alle Streitigkeiten aus dem Vertrags- verhältnis Waldshut-Tiengen für Verträge mit der Sto SE & Co. KGaA bzw. Ist Frankfurt am Main für Verträge mit der Besteller Kaufmann, ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ausschließlicher Gerichts- stand Stuttgart. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.
3. Der gleiche Gerichtsstand StoCretec GmbH. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Sto ist jedoch stets berechtigt, den Käufer an dessen Wohnsitz als Gerichtsstandallgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
4. Das Übereinkommen 18.3 Es gilt das Recht der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf findet keine AnwendungInternationalen Warenkauf (CISG).
18.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 2/211.1 Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers aus dem Vertrag ist der Sitz von heyer medical in 00000 Xxx Xxx.
1. 11.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Rechts oder ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmerhat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so liegt der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen heyer medical und dem Käufer, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, der bei Abschluss des Kaufvertrages Sitz von heyer medical in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt00000 Xxx Xxx, ist Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes das HerstellerwerkXxxxxxxxxxx. Dies gilt nicht, bei einem außerhalb Europas hergestellten Kaufgegenstand das deutsche Auslieferungslagersoweit gesetzlich ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
2. Ist der Besteller Kaufmann, ist für sämtliche gegenwärtigen 11.3 Die Beziehungen zwischen heyer medical und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ausschließlicher Gerichts- stand Stuttgart. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.
3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
4unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine AnwendungWarenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 2/2
1. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes das Herstellerwerk, bei einem außerhalb Europas hergestellten Kaufgegenstand das deutsche Auslieferungslager.ist der im Kaufvertrag genannte Betrieb des Verkäufers. B20.601.09.024.00.L 11/12 Seite 2/2
2. Ist der Besteller Kaufmann, ist für Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang der Geschäftsverbindung mit diesem Vertragsverhältnis Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichts- stand Stuttgart. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Gerichtsstand der Sitz des Käufers zu klagenVerkäufers.
3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen gewöhnli- chen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
4. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 2/2
1. Ist 16.1 Sofern sich aus der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeltAuftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes das Herstellerwerk, bei einem außerhalb Europas hergestellten Kaufgegenstand das deutsche AuslieferungslagerHagen Erfüllungsort.
2. Ist der Besteller Kaufmann16.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ausschließlicher Gerichts- stand StuttgartHagen Gerichtsstand. Der Verkäufer ist Wir sind auch berechtigt, auch am Sitz des Käufers Partners zu klagen.
3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn 16.3 Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als GerichtsstandBundesrepublik Deutschland anzuwenden.
4. Das Übereinkommen 16.4 Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine AnwendungWarenkauf (CISG - "Wiener Kaufrecht") ist ausgeschlossen.
16.5 Die Vertragssprache ist deutsch
16.6 Der für diese Verkaufsbedingungen maßgebliche Text ist derjenige, der in deutscher Sprache abgefasst ist. Bei einer unterschiedlichen Auslegung des deutschsprachigen Textes hat der deutsche Wortlaut Vorrang. 2024/Allgemeine Verkaufsbedingungen SCHÖNEWEISS & CO GmbH
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 2/2
1. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist Erfüllungsort für die Lieferung Lieferungen des Kaufgegenstandes das Herstellerwerk, bei einem außerhalb Europas hergestellten Kaufgegenstand das deutsche AuslieferungslagerVerkäufers ist der Ort des Lieferwerks des Verkäufers. Im Übrigen ist Erfül- lungsort für beide Teile Stuttgart.
2. Ist der Besteller Kaufmann, ist für Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang der Geschäftsverbindung mit diesem Vertragsverhältnis Kaufleuten einschließ- lich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichts- stand Gerichtsstand Stuttgart. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.
3-Mitte. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen Der Verkäufer ist in jedem Fall berechtigt, am Wohnsitz oder Sitz des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als GerichtsstandKäufers Klage zu erheben.
43. Das Übereinkommen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine AnwendungWarenkauf.
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