Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 16.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 16.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen. Verfahrenssprache ist Deutsch. 16.3 Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. 16.4 Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG - "Wiener Kaufrecht") ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 16.1 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
16.2 2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen. Verfahrenssprache ist Deutsch.
16.3 3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
16.4 . Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG - "– „Wiener Kaufrecht"“) ist ausgeschlossen.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 16.1 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz ErfüllungsortErfüllungs- ort.
16.2 2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen. Verfahrenssprache ist Deutsch.
16.3 3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwendenanzu- wenden.
16.4 4. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG - "Wiener UN-Kaufrecht") ist ausgeschlossen.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 16.1 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
16.2 2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen. Verfahrenssprache ist Deutsch.
16.3 3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
16.4 . Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April August 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG - "– „Wiener Kaufrecht"“) ist ausgeschlossen.
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Samples: Einkaufs Und Lieferbedingungen