Common use of Erklärung über die Leistungspflicht Clause in Contracts

Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. • Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir • bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe. • bei Unfallrente bis zu 1 Monatsrente. • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe. • bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu 2 Tagessätzen. • bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze bis zu 5 % der jeweils versicherten Summe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. - Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7Ziff. 6. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen überneh- men wir - bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ 5 % der versicherten Summe. • bei Unfallrente bis zu 1 Monatsrente. • , - bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe. • , - bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu 2 Tagessätzen. • drei Tagessätze und - bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze bis zu 5 % der jeweils versicherten Summe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht Leis- tungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente Un- fallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des HeilverfahrensHeilverfah- rens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads Invaliditäts- grads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer Zif- fer 7. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei Invaliditätsleistung Invalidität und Unfallrente zu 100 % ▪ bei Übergangsleistung, Schmerzensgeld und sofor- tiger Einmalzahlung bei schweren Krankheiten bis zu 1 ‰ der versicherten Summe. • bei Unfallrente bis zu 1 Monatsrente. • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe. • bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu 2 Tagessätzen1 Tagessatz. bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze bis zu 5 1 % der jeweils versicherten Summe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.wwk.de

Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. • Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir • bei Invaliditätsleistung Invalidität und Unfallrente zu 100 % • bei Übergangsleistung, Schmerzensgeld und sofortiger Einmalzahlung bei schweren Krankheiten bis zu 1 ‰ der versicherten Summe. • bei Unfallrente bis zu 1 Monatsrente. • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe. • bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu 2 Tagessätzen1 Tagessatz. • bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze bis zu 5 1 % der jeweils versicherten Summe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.wwk.de

Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. - Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den des Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung Begrün- dung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen über- nehmen wir - bei Invaliditätsleistung Invalidität bis zu 1 ‰ 7‰ der versicherten Summe. - bei Unfallrente bis zu 1 Monatsrente. - bei Übergangsleistung bis zu 5 4% der versicherten Summe. - bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu 2 3 Tagessätzen. - bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze Rettungs- einsätzen bis zu 5 2% der jeweils versicherten Summe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.volkswohl-bund.de

Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. • Bei  bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen über- nehmen wir bei Invaliditätsleistung bis zu 1 X ‰ der versicherten Summe. • Summe  bei Unfallrente bis zu 1 Monatsrente. • X Monatsrenten  bei Übergangsleistung bis zu 5 X % der versicherten Summe. • Summe  bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu 2 Tagessätzen. • X Tagessätze  bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze Rettungseinsät- ze bis zu 5 X % der jeweils versicherten Summe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.gdv.de

Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung Invali- ditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis Nach- weis über den des Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs Leis- tungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei Invaliditätsleistung Invalidität bis zu 1 10 ‰ der versicherten Summe. bei Unfallrente bis zu 1 Monatsrente1,5 Monatsrenten. bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe. • bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu 2 5 Tagessätzen. bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- Ber- gungs- und Rettungseinsätze Rettungseinsätzen bis zu 5 3 % der jeweils versicherten ver- sicherten Summe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.bllv-wd.de

Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären, ob und in welchem wel- chem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den des Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs Leis- tungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei Invaliditätsleistung Invalidität bis zu 1 ‰ 10‰ der versicherten Summe. bei Unfallrente bis zu 1 Monatsrente1,5 Monatsrenten. bei Übergangsleistung bis zu 5 5% der versicherten Summe. bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu 2 5 Tagessätzen. bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze Rettungseinsätzen bis zu 5 3 % der jeweils versicherten Summe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: rechner.prokundo.de

Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennenaner- kennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. • Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads In- validitätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 76. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir • bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ 5 Prozent der versicherten Summe. • bei Unfallrente bis zu 1 Monatsrente. • bei Übergangsleistung bis zu 5 % Prozent der versicherten Summe. • bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu 2 Tagessätzendrei Tagessätze. • bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze bis zu 5 % Prozent der jeweils versicherten Summe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de

Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. • Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des HeilverfahrensHeil- verfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 76. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir • bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ 5 Prozent der versicherten Summe. • bei Unfallrente bis zu 1 Monatsrente. • bei Übergangsleistung bis zu 5 % Prozent der versicherten Summe. • bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu 2 Tagessätzendrei Tagessätze. • bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze Ret- tungseinsätze bis zu 5 % Prozent der jeweils versicherten Summe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.ostangler.de

Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem wel- chem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. • Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehenentste- hen, übernehmen wir • bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ 5 % der versicherten Summe. • bei Unfallrente bis zu 1 Monatsrente. • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe. • bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu 2 Tagessätzen3 Tagessätze. • bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze Ret- tungseinsätze bis zu 5 % der jeweils versicherten Summe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: iframe.ostangler.de

Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennenanerken- nen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei 3 Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. • Bei Unfall- folgen – bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich zusätz- lich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads Invaliditätsgrades notwendig ist. ist Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung Begrün- dung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen über- nehmen wir bei Invaliditätsleistung – Invalidität bis zu 1 ‰ 1‰ der versicherten Summe. • bei Unfallrente – Unfall-Rente bis zu 1 Monatsrente. • bei Übergangsleistung bis zu 5 1% der versicherten Summe. • bei – Unfall-Tagegeld und Krankenhaustagegeld Unfall-Krankenhaustage- geld jeweils bis zu 2 Tagessätzen1 Tagessatz. • bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze Bergungskosten bis zu 5 1% der jeweils versicherten SummeSumme – sonstigen von uns angeforderten Bescheini- gungen bis zu einem Betrag von 25 EUR. Sonstige Weitere Kosten übernehmen wir nicht.

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