Common use of Erklärung über die Leistungspflicht Clause in Contracts

Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleis- tung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. - Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 5. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir je Leistungsart bis zu 100 €. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.pferd-versichert.de, www.gup-makler.de, www.reiterunfallversicherung.com

Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkenneneinen Anspruch anerken- nen. Bei Invaliditätsleis- tung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. - Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente , • beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies es für die Bemessung des Invaliditätsgrads der Invalidität notwendig ist. • Bei Tod zusätzlich die Sterbeurkunde • Bei den mitversicherten Zusatzleistungen zusätzlich die Originalrechnungen Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 57. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir je Leistungsart bis zu 100 500 €. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de

Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet verpflichtet, innerhalb eines Monats - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleis- tung Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. - Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Bitte beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln Verhaltens- regeln nach Ziffer 57. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung Begrün- dung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir je Leistungsart bis zu 100 €100%. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.wwk.de