Erlöschen der Ansprüche. 14.1 Der Einlagerer muss folgende Rügefristen beachten: 14.1.1 Offensichtliche Schäden, Verluste, Teilverluste oder Beschädigungen des Lagergutes sind bei Selbstabholung durch den Einlagerer von diesem spätestens bei Übergabe, in allen anderen Fällen am Tag nach der Ablieferung in Textform anzuzeigen. 14.1.2 Nicht offensichtliche Schäden sind binnen 7 Tagen nach Annahme des Lagergutes dem Lagerhalter in Textform anzuzeigen. Hat der Einlagerer selbst die Verpackung des Gutes übernommen, muss er beweisen, dass diese Schäden während der dem Lagerhalter obliegenden Lagerung oder Behandlung des Lagergutes entstanden sind. 14.1.3 Schäden wegen Lieferfristüberschreitung sind innerhalb von 21 Tagen, gerechnet vom Tage der Ablieferung, in Textform geltend zu machen. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen nach Ablauf dieser Frist. 14.2 Mit Ablauf der Rügefristen nach Ziffer 14.1.1 und Ziffer 14.1.2 wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt ist.
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Samples: Lagervertrag, Allgemeine Lagerbedingungen, Lagervertrag
Erlöschen der Ansprüche. 14.1 Der Einlagerer muss folgende Rügefristen beachten:
14.1.1 Offensichtliche Schäden, Verluste, Teilverluste oder Beschädigungen des Lagergutes sind bei Selbstabholung durch den Einlagerer von diesem spätestens bei Übergabe, in allen anderen Fällen am Tag nach der Ablieferung in Textform anzuzeigen.
14.1.2 Nicht offensichtliche Schäden sind binnen 7 Tagen nach Annahme des Lagergutes dem Lagerhalter in Textform anzuzeigen. Hat der Einlagerer selbst die Verpackung des Gutes übernommen, muss er beweisen, dass diese Schäden während der dem Lagerhalter obliegenden oblie- genden Lagerung oder Behandlung des Lagergutes entstanden sind.
14.1.3 Schäden wegen Lieferfristüberschreitung sind innerhalb von 21 TagenTa- gen, gerechnet vom Tage der Ablieferung, in Textform geltend zu machen. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen nach Ablauf dieser Frist.
14.2 Mit Ablauf der Rügefristen nach Ziffer 14.1.1 und Ziffer 14.1.2 wird vermutetver- mutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt ist.
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Samples: Lagerbedingungen, Allgemeine Lagerbedingungen
Erlöschen der Ansprüche. 14.1 Der Einlagerer muss folgende Rügefristen beachten:
14.1.1 Offensichtliche Schäden, Verluste, Teilverluste oder Beschädigungen des Lagergutes sind bei Selbstabholung durch den Einlagerer von diesem spätestens bei Übergabe, in allen anderen Fällen am Tag nach der Ablieferung in Textform anzuzeigenschriftlich zu rügen.
14.1.2 Nicht offensichtliche Schäden sind binnen 7 Tagen nach Annahme des Lagergutes dem Lagerhalter in Textform schriftlich anzuzeigen. Hat der Einlagerer selbst die Verpackung des Gutes übernommen, muss er beweisen, dass diese Schäden während der dem Lagerhalter obliegenden Lagerung oder Behandlung des Lagergutes entstanden sind.
14.1.3 Schäden wegen Lieferfristüberschreitung sind innerhalb von 21 Tagen, gerechnet vom Tage der Ablieferung, in Textform geltend zu machen. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen nach Ablauf dieser Frist.
14.2 Mit Ablauf der Rügefristen nach Ziffer 14.1.1 und Ziffer 14.1.2 wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt ist.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Erlöschen der Ansprüche. 14.1 14.1. Der Einlagerer muss folgende Rügefristen beachten:
14.1.1 14.1.1. Offensichtliche Schäden, Verluste, Teilverluste oder Beschädigungen des Lagergutes sind bei Selbstabholung durch den Einlagerer von diesem spätestens bei Übergabe, in allen anderen Fällen am Tag nach der Ablieferung in Textform anzuzeigen.
14.1.2 14.1.2. Nicht offensichtliche Schäden sind binnen 7 Tagen nach Annahme des Lagergutes dem Lagerhalter in Textform anzuzeigen. Hat der Einlagerer selbst die Verpackung des Gutes übernommen, muss er beweisen, dass diese Schäden während der dem Lagerhalter obliegenden Lagerung oder Behandlung des Lagergutes entstanden sind.
14.1.3 14.1.3. Schäden wegen Lieferfristüberschreitung sind innerhalb von 21 Tagen, gerechnet vom Tage der Ablieferung, in Textform geltend zu machen. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen nach Ablauf dieser Frist.
14.2 14.2. Mit Ablauf der Rügefristen nach Ziffer 14.1.1 und Ziffer 14.1.2 wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt ist.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen (Alb)