Errichtung eines Depots als Eigentum Dritter Musterklauseln

Errichtung eines Depots als Eigentum Dritter. Wird ein Depot als Eigentum eines Dritten errichtet, so muss das Rechtsverhältnis des De- poterrichters zum Eigentümer genau angegeben werden. Auf Anfordern der Bank sind die zur Beurteilung des Rechtsverhältnisses erforderlichen Unterlagen (Urkunden, Testaments- vollstreckerzeugnis, behördliche Bestallungen u. ä.) vorzulegen.