Common use of Erstattungsfähigkeit von Rechnungen der Heilbehandler Clause in Contracts

Erstattungsfähigkeit von Rechnungen der Heilbehandler. a) Ärztliche Leistungen Die Kosten für erbrachte Leistungen im Sinne der Abschnitte 2.3.1 und 2.3.2. a) sind dann erstattungsfähig, wenn sie nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet sind bzw. analog berechnet werden können und soweit sie den jeweiligen Regelhöchstsatz der GOÄ nicht überschreiten (Regelhöchstsatz gemäß GOÄ ist je nach Art der Leistung das 2,3-, 1,8- oder 1,15fa- che der Gebühr).

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Erstattungsfähigkeit von Rechnungen der Heilbehandler. a) Ärztliche Leistungen Die Kosten für erbrachte Leistungen im Sinne der Abschnitte 2.3.1 und 2.3.2. 2.3.2 a) sind dann erstattungsfähig, wenn sie nach der jeweils gültigen gül- tigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet sind bzw. analog berechnet werden können und soweit sie den jeweiligen Regelhöchstsatz Regelhöchst- satz der GOÄ nicht überschreiten (Regelhöchstsatz gemäß GOÄ ist je nach Art der Leistung das 2,3-, 1,8- oder 1,15fa- che 1,15fache der Gebühr).

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