Erweiterter Eigentumsvorbehalt. Hat der Käufer den Kaufpreis für die gelieferten Waren bezahlt, sind jedoch weitere Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit BASF vom Käufer noch nicht vollständig bezahlt, behält sich BASF darüber hinaus das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten vor.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt. EC Cash Direkt hat Terminals ihrerseits bei der VÖB-ZVD Processing GmbH, Frankfurt unter Eigentumsvorbehalt käuflich erworben. Im Falle einer wirksamen Kündigung des mit EC Cash Direkt bestehenden Kaufvertrages ist die VÖB-ZVD Processing GmbH berechtigt, das Terminal wieder an sich zu nehmen. Das VU ist damit einverstanden, dass die VÖB-ZVD Processing GmbH jederzeit berechtigt ist, das Mietverhältnis von EC Cash Direkt im Wege der Vertragsübernahme auf sich überzuleiten. Für diesen Fall gilt das SEPA-Mandat oder die Einzugsermächtigung, die das VU zwecks Einzugs des Mietzinses EC Cash Direkt erteilt hat, zugunsten der VÖB-ZVD Processing GmbH weiter.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt. 6.1 Die von Kiwigrid gelieferte Hardware bleiben Eigentum von Kiwigrid, bis alle Forderungen getilgt sind, die Kiwigrid gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehen.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt a) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen oder bis zur vollen Einlösung der hierfür gegebenen Wechsel oder Schecks bleiben die Waren Eigentum des Verkäufers, und zwar auch dann, wenn die Ware verarbeitet wird. Der Käufer hat die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer sorgfältig zu verwahren und ausreichend zu versichern.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt. Hat der Käufer den Kaufpreis für die gelieferten Waren bezahlt, sind jedoch weitere Verbindlichkeiten aus der Geschäfts- beziehung mit WIT vom Käufer noch nicht vollständig bezahlt, behält sich WIT darüber hinaus das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten vor.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt. Die zu erfüllende Forderung aus Ziff. 6.2 erweitert sich auf alle derzeitigen und zukünftigen Forderungen GFs gegenüber dem Besteller. Die Abtretung der jeweiligen Forderungen ist nur insoweit wirksam, als dass der Wert der Vorbehaltsware zusammen mit den GF sonst eingeräumten Sicherheiten die Forderungen von GF gegen den Besteller nicht um mehr als 20 % überschreiten.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller zu einer einheitlichen neuen Sache steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten und/oder eingefügten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung und/oder Verbindung zu. Das für uns demnach entstehende Miteigentum gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt. 10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an der verkauften Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeug- nisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbin- dung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rech- nungswerte der verarbeiteten, vermischten und verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von uns gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und dem Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Schuldverhältnis Eigentum der GeT IT GmbH. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Umfasst werden auch sämtliche Nebenforderungen. Wird durch Scheck oder Wechsel bezahlt, endet der Eigentumsvorbehalt erst mit deren Einlösung. Die Sicherung durch den Eigentumsvorbehalt umfasst auch solche Verbindlichkeiten, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt. 3.1. Im Rahmen der Servicebereitstellung gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Insofern gilt der Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB.