Common use of Erörterungstermin Clause in Contracts

Erörterungstermin. Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Ein­ wendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungs­ behörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 23.07.2013, um 10:00 Uhr, im Steinsaal, Xxxxxxxxxxxxx 00 in 03172 Schen­ kendöbern OT Krayne. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Aus­ bleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendun­ gen erhoben haben, erörtert werden.

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Erörterungstermin. Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Ein­ Ein- wendungen erhoben werden, entscheidet trifft die Genehmigungs­ behörde Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermesseneine Ermessensentscheidung darüber, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wirddie erhobenen Einwendungen einer Erörterung be- dürfen. Findet aufgrund dieser Diese Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich öf fentlich bekannt gemacht. Der Wird ein Erörterungstermin ist vorgesehen für den 23.07.2013durchgeführt, so findet dieser am 21.10.2009 um 10:00 Uhr, im SteinsaalSitzungssaal der Stadtverwal- tung Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx 00 0 in 03172 Schen­ kendöbern OT Krayne00000 Xxxxxxxxxxxx statt. Kann die Erörterung Erör terung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen Werkta- gen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht formge- recht erhobenen Einwendungen auch bei Aus­ bleiben Ausbleiben des Antragstellers An- tragstellers oder von Personen, die Einwendun­ gen Einwendungen erhoben habenha- ben, erörtert werden.

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Erörterungstermin. Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Ein­ wendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungs­ behörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemachtge­ macht. Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 23.07.201328.08.2013, um 10:00 Uhr, im Steinsaal, Xxxxxxxxxxxxx 00 in 03172 Schen­ kendöbern OT Krayne. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Aus­ bleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendun­ gen erhoben haben, erörtert werden.

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Erörterungstermin. Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Ein­ wendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungs­ behörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 23.07.2013, 2. Juli 2013 um 10:00 Uhr, Uhr im SteinsaalRathaus der Stadt Erkner, Xxxxxxxxxxxxx 00 Xxxxxxxxxxxxxxx 0 - 8 in 03172 Schen­ kendöbern OT Krayne15537 Erkner. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen ab­ geschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden folgen­ den Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Aus­ bleiben Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendun­ gen Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

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Erörterungstermin. Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Ein­ wendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungs­ behörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemachtge­ macht. Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 23.07.2013, am 21.08.2013 um 10:00 Uhr, Uhr im SteinsaalBürgersaal des Bürgerhauses Schwarzheide, Xxxxxxxxxxxxx 00 in 03172 Schen­ kendöbern OT KrayneXxxxxxxxx Xxx. 000 xx 00000 Xxxxxxxxxxxx. Kann die Erörterung Erörte­ rung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin Erör­ terungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen Einwen­ dungen auch bei Aus­ bleiben Ausbleiben des Antragstellers oder von PersonenPerso­ nen, die Einwendun­ gen Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

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Erörterungstermin. Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Ein­ wendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungs­ behörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 23.07.2013, 18. Juni 2013 um 10:00 Uhr, 10 Uhr im SteinsaalGemeindezentrum, Xxxxxxxxxxxxx 00 großer Sitzungssaal, Möllen­ straße 12 in 03172 Schen­ kendöbern OT Krayne00000 Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxx, XX Xxxxxxxxx. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetztfortge­ setzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen erhobe­ nen Einwendungen auch bei Aus­ bleiben Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendun­ gen Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

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Erörterungstermin. Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Ein­ wendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungs­ behörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 23.07.2013, 6. August 2013 um 10:00 Uhr, im SteinsaalUhr bei den Stadtwerken Schwedt, Xxxxxxxxxxxxx Xxxx 00 - 57 in 03172 Schen­ kendöbern OT Krayne00000 Xxxxxxx/Xxxx. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin Erörte­ rungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen Einwen­ dungen auch bei Aus­ bleiben Ausbleiben des Antragstellers oder von PersonenPerso­ nen, die Einwendun­ gen Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

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