Common use of Exportkontrolle und Zoll Clause in Contracts

Exportkontrolle und Zoll. 15.1 Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten oder Beschränkungen bei (Re-)Exporten seiner Güter gemäß deutschen, europäischen, US Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten zu unterrichten und für genehmigungspflichtige Güter folgende Informationen rechtzeitig vor der ersten Lieferung an die Adresse „xxxxxxx@xxxxxxxx.xx“ zu senden: • Artikelnummer, • Warenbeschreibung, • Alle anwendbaren Ausfuhrlistennummern einschließlich der Export Control Classification Number gemäß U.S. Commerce Control List (ECCN), • Handelspolitischer Warenursprung, • Statistische Warennummer (HS-Code), • einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zur Klärung etwaiger Rückfragen.

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Samples: www.polyfoam.de

Exportkontrolle und Zoll. 15.1 12.1 Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten oder Beschränkungen bei (Re-)Exporten Re-) Exporten seiner Güter gemäß deutschengemäss schweizerischen, europäischen, US Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten zu unterrichten und für genehmigungspflichtige Güter folgende Informationen rechtzeitig vor der ersten Lieferung an die Adresse „xxxxxxx@xxxxxxxx.xx“ Xxxxxxxxx.XX@xx-xx.xx zu senden: • ArtikelnummerKS-AG Materialnummer, • Warenbeschreibung, • Alle anwendbaren Ausfuhrlistennummern einschließlich einschliesslich der Export Control Classification Number gemäß gemäss U.S. Commerce Control List (ECCN), • Handelspolitischer Warenursprung, • Statistische Warennummer (HS-Code), • einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zur Klärung etwaiger Rückfragen.

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Samples: www.ks-ag.ch

Exportkontrolle und Zoll. 15.1 11.1 Der Lieferant Auftragnehmer ist verpflichtet, uns LSV über etwaige Genehmigungspflichten oder Beschränkungen bei (Re-)Exporten seiner Güter gemäß deutschen, europäischen, US Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes Ursprungslands seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten zu unterrichten und für genehmigungspflichtige Güter folgende Informationen rechtzeitig vor der ersten Lieferung und unverzüglich bei Änderungen (technische, gesetzliche Änderungen oder behördliche Feststellungen) an die Adresse „xxxxxxx@xxxxxxxx.xx“ LSV zu senden: • ArtikelnummerLSV Materialnummer, • Warenbeschreibung, • Alle anwendbaren Ausfuhrlistennummern einschließlich der Export Control Classification Number gemäß U.S. Commerce Control List (ECCN), • Handelspolitischer Warenursprung, • Statistische Warennummer (HS-Code), • einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zur Klärung etwaiger Rückfragen.

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Samples: www.lech-stahlveredelung.de

Exportkontrolle und Zoll. 15.1 Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten oder Beschränkungen bei (Re-)Exporten Re- )Exporten seiner Güter gemäß deutschen, europäischen, US Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten zu unterrichten und für genehmigungspflichtige Güter folgende Informationen rechtzeitig vor der ersten Lieferung und unverzüglich bei Änderungen (technische, gesetzliche Änderungen oder behördliche Feststellungen) an die Adresse „xxxxxxx@xxxxxxxx.xx“ uns zu senden: • Artikelnummer, Düring Artikelnummer • Warenbeschreibung, • Alle anwendbaren Ausfuhrlistennummern einschließlich der Export Control Classification Number gemäß U.S. Commerce Control List (ECCN), • Handelspolitischer Warenursprung, • Statistische Warennummer (HS-Code), • einen Einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zur Klärung etwaiger Rückfragen.

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Samples: www.duering-welding.com

Exportkontrolle und Zoll. 15.1 12.1 Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten oder Beschränkungen Genehmigungspflichtigen bei (Re-)Exporten Re-) Exporten seiner Güter gemäß deutschen, europäischen, US US-Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten zu unterrichten unterrichten. Hierzu gibt der Lieferant zumindest in seinen Angeboten, Auftragsbestätigungen und für genehmigungspflichtige Güter folgende Rechnungen bei betreffenden Warenpositionen folgenden Informationen rechtzeitig vor der ersten Lieferung an die Adresse „xxxxxxx@xxxxxxxx.xx“ zu sendenan: • Artikelnummerdie Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten, • Warenbeschreibung, • Alle anwendbaren Ausfuhrlistennummern einschließlich der für US-Waren die ECCN (Export Control Classification Number Number) gemäß U.S. Commerce Control List US Export Administration Regulations (ECCNEAR), • Handelspolitischer Warenursprung, den Warenursprung seiner Güter und der Bestandteile seiner Güter. Statistische die statistische Warennummer (HS-Code)) seiner Güter, sowie • einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zur zu Klärung etwaiger RückfragenRückfragen von uns.

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Samples: www.power-hydraulik.de

Exportkontrolle und Zoll. 15.1 13.1 Der Lieferant Auftragnehmer ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten oder Beschränkungen bei (Re-)Exporten seiner Güter gemäß deutschen, europäischen, US Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen Zollbestim- mungen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten zu unterrichten und für genehmigungspflichtige genehmigungs- pflichtige Güter folgende Informationen rechtzeitig an uns vor der ersten Lieferung an die Adresse „xxxxxxx@xxxxxxxx.xx“ und unverzüglich bei Änderungen (technische, gesetzliche Änderungen oder behördliche Feststellungen) zu senden: • Artikelnummer, • - Warenbeschreibung, - Alle anwendbaren Ausfuhrlistennummern einschließlich der Export Control Classification Number gemäß U.S. Commerce Control List (ECCN), - Handelspolitischer Warenursprung, - Statistische Warennummer (HS-Code), - einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zur Klärung etwaiger Rückfragen.

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Samples: www.nsw.com